Versteigerungs-Bedingungen.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld
von 10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den
Betrag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über
den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt
werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das
Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden. Durch die öffentliche Be-
sichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von
der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen
wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge
können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden.
Aufträge
übernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthand-
lungen des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung
der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Berlin SW., Leipziger Strasse 89, Eingang: Markgrafen-Strasse.
Fernsprecher I, 4868.
Verkaufsordnung:
Montag, den 8. Mai, vormittags 10 Uhr: No. 1—267,
nachmittags 3V2 Uhr: No. 268— 500.
Dienstag, den 9. Mai, vormittags 10 Uhr: No. 501—744,
nachmittags 3V2 Uhr: No. 745—1001.
Mittwoch, den 10. Mai, vormittags 10 Uhr: No. 1002—1262,
nachmittags 3V2 Uhr: No. 1263—-1517.
Donnerstag, den 11. Mai, nachmittags 3V2 Uhr: No. 1518—1722.
Oeffentliche Besichtigung der Sammlung:
Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. Mai von 10 Uhr vormittags
bis 6 Uhr nachmittags.
J
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld
von 10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den
Betrag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über
den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt
werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das
Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden. Durch die öffentliche Be-
sichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von
der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen
wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge
können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden.
Aufträge
übernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthand-
lungen des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung
der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Berlin SW., Leipziger Strasse 89, Eingang: Markgrafen-Strasse.
Fernsprecher I, 4868.
Verkaufsordnung:
Montag, den 8. Mai, vormittags 10 Uhr: No. 1—267,
nachmittags 3V2 Uhr: No. 268— 500.
Dienstag, den 9. Mai, vormittags 10 Uhr: No. 501—744,
nachmittags 3V2 Uhr: No. 745—1001.
Mittwoch, den 10. Mai, vormittags 10 Uhr: No. 1002—1262,
nachmittags 3V2 Uhr: No. 1263—-1517.
Donnerstag, den 11. Mai, nachmittags 3V2 Uhr: No. 1518—1722.
Oeffentliche Besichtigung der Sammlung:
Donnerstag und Freitag, den 4. und 5. Mai von 10 Uhr vormittags
bis 6 Uhr nachmittags.
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