Versteigerungs-Bedingungen.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld
von 10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Num-
mern zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Be-
trag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über
den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt
werden, so wird die fragliche Nummer nochmals aus-
geboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das
Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Ge-
legenheit geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu
überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irr-
tümlicher Angaben im Kataloge können daher nach er-
folgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthand-
lungen des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der
üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße Nr. 89 Berlin SW. Eingang Markgrafenstr.
AUFTRÄGE
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 4868.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld
von 10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Num-
mern zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Be-
trag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über
den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt
werden, so wird die fragliche Nummer nochmals aus-
geboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe
eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das
Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Ge-
legenheit geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu
überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irr-
tümlicher Angaben im Kataloge können daher nach er-
folgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthand-
lungen des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der
üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße Nr. 89 Berlin SW. Eingang Markgrafenstr.
AUFTRÄGE
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 4868.