Versteigerungs-Bed i ngungen
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert, in
dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen.
Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im
Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden.
Aufträge
übernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strasse 89 BERLIN SW. Eing. Markgrafen-Strasse
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 4868.
Verkaufsordnung:
Sonnabend, den 19. Juni, vormittags lO1/* Uhr Nr. 1 — 269
nachmittags 4 „ Nr. 270 — 551
Oeffentliche Besichtigung;
Donnerstag, den 17. Juni, und Freitag, den 18. Juni, von 10 Uhr vormittags
bis 6 Uhr nachmittags.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert, in
dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen.
Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im
Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berück-
sichtigt werden.
Aufträge
übernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strasse 89 BERLIN SW. Eing. Markgrafen-Strasse
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 4868.
Verkaufsordnung:
Sonnabend, den 19. Juni, vormittags lO1/* Uhr Nr. 1 — 269
nachmittags 4 „ Nr. 270 — 551
Oeffentliche Besichtigung;
Donnerstag, den 17. Juni, und Freitag, den 18. Juni, von 10 Uhr vormittags
bis 6 Uhr nachmittags.