Versteigerungs-Bedingungen.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Oebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Sämtliche Werke sind genau beschrieben und, falls nicht
anders angegeben, in durchaus tadellosem Zustande.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Bücher zu überzeugen.
Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben
im Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berück,
sichtigt werden.
AUFTRÄGE
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW. Ei ngang Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 4868.
Verkaufs Ordnung:
Freitag, den 24. September, vormittags 10l/2 Uhr, Nr. 1—202
nachmittags 4 „ Nr. 203—453
Sonnabend, den 25. September, vormittags 10Vj „ Nr. 454—705
nachmittags 4 „ Nr. 706—896
Oeffentliche Besichtigung:
Mittwoch, den 22., und Donnerstag, den 23. September, von 10 Uhr vor-
mittags bis 6 Uhr nachmittags.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Oebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Sämtliche Werke sind genau beschrieben und, falls nicht
anders angegeben, in durchaus tadellosem Zustande.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Bücher zu überzeugen.
Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben
im Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berück,
sichtigt werden.
AUFTRÄGE
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW. Ei ngang Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 4868.
Verkaufs Ordnung:
Freitag, den 24. September, vormittags 10l/2 Uhr, Nr. 1—202
nachmittags 4 „ Nr. 203—453
Sonnabend, den 25. September, vormittags 10Vj „ Nr. 454—705
nachmittags 4 „ Nr. 706—896
Oeffentliche Besichtigung:
Mittwoch, den 22., und Donnerstag, den 23. September, von 10 Uhr vor-
mittags bis 6 Uhr nachmittags.