Versteigerungs-Bedingungen.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Oebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert, in
dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Rekla-
mationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge
können daher nacli erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden
Aufträge
iibernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW. Eing. Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 48 68.
Verkaufsordnung:
Montag, den 29. November, vormittags 10 x/2 Uhr: Nr. 1—218
nachmittags 4 Uhr: Nr. 219—435
Dienstag, den 30. November, vormittags 10V2 Ghr: Nr. 436 704
Besichtigung der Sammlung:
Donnerstag, den 25., Freitag, den 26., und Sonnabend, den 27. No-
vember 1915, von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Oebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert, in
dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Rekla-
mationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge
können daher nacli erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden
Aufträge
iibernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW. Eing. Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum, Nr. 48 68.
Verkaufsordnung:
Montag, den 29. November, vormittags 10 x/2 Uhr: Nr. 1—218
nachmittags 4 Uhr: Nr. 219—435
Dienstag, den 30. November, vormittags 10V2 Ghr: Nr. 436 704
Besichtigung der Sammlung:
Donnerstag, den 25., Freitag, den 26., und Sonnabend, den 27. No-
vember 1915, von 10 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags.