Versteigerungs-Bedingungen
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Numrner nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande
versteigert, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besicbtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen.
Reklamationen wegen Bescbaffenheit oder irrtiimlicher Angaben im
Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlage nicht beriick-
sichtigt werden.
Fiir die Echtheit der Handzeiclinungen wird garantiert!
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW. Eing. Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 48 68,
□ □□
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Numrner nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande
versteigert, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besicbtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen.
Reklamationen wegen Bescbaffenheit oder irrtiimlicher Angaben im
Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlage nicht beriick-
sichtigt werden.
Fiir die Echtheit der Handzeiclinungen wird garantiert!
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW. Eing. Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 48 68,
□ □□