Versteigerungs-Bedingungen
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Die Gemälde und Kunstblätter werden in dem Zustande
versteigert, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung zu überzeugen. Reklamationen
wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können
daher nach erfolgtem Zuschlage nicht berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW. Eing. Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 48 68.
Verkaufsordnung
Freitag, den 1. Dezember, vormittags 10 Uhr: Nr. 1—278,
nachmittags 4 Uhr: Nr. 279—434,
Sonnabend, den 2. Dezember, vormittags 10 Uhr: Nr. 435—642.
Besichtigung der Sammlung
Mittwoch, den 29., und Donnerstag, den 30. November
von 10—6 Uhr.
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Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
10 Prozent zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag
von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den
Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden,
so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung
vom 10. VII. 1902.)
Die Gemälde und Kunstblätter werden in dem Zustande
versteigert, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung zu überzeugen. Reklamationen
wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können
daher nach erfolgtem Zuschlage nicht berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen
des In- und Auslandes auch (gegen Berechnung der üblichen
Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW. Eing. Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 48 68.
Verkaufsordnung
Freitag, den 1. Dezember, vormittags 10 Uhr: Nr. 1—278,
nachmittags 4 Uhr: Nr. 279—434,
Sonnabend, den 2. Dezember, vormittags 10 Uhr: Nr. 435—642.
Besichtigung der Sammlung
Mittwoch, den 29., und Donnerstag, den 30. November
von 10—6 Uhr.
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