Versteigerungs-Bedingungen.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf Jen Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behalt sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen.
Das geringste zulassige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von 100 Mark
wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Auff orderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden m dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blatter zu überzeugen. Reklamationen wegen
Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher
nach erfolgtem Zuschlage nicht berücksichtigt werden.
Für die Echtheit der Handzeichnungen wird garantiert!
AUFTRÄGE
ubernimmt ausser den bekannten Buch-und Kunsthandlungen des In-und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strasse 89 Berlin SW. Emg. Markgrafenstrasse
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 48 68.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf Jen Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behalt sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen.
Das geringste zulassige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von 100 Mark
wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Auff orderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden m dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blatter zu überzeugen. Reklamationen wegen
Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher
nach erfolgtem Zuschlage nicht berücksichtigt werden.
Für die Echtheit der Handzeichnungen wird garantiert!
AUFTRÄGE
ubernimmt ausser den bekannten Buch-und Kunsthandlungen des In-und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strasse 89 Berlin SW. Emg. Markgrafenstrasse
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 48 68.