VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu
entrichten.
Der Unterzeichnete behalt sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder
zu trennen.
D as geringste zulassige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von 100 Mark
wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer noch-
mals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben
und die Aufford erung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so
entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande versteigert, m
dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich
von der Erhaltung der Blätter zu uberzeugen. Reklamationen wegen Beschaffen-
heit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher nach erfolgtem Zu~
schlage nicht berücksichtigt werden.
AUFTRÄGE
ubernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthandlungen des In- und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
Max Perl, Bück- und Kunstantic^uanat
Leipziger Strasse 89 Berlin SW, E ingang Markgrafenstr.
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868
Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent zu
entrichten.
Der Unterzeichnete behalt sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder
zu trennen.
D as geringste zulassige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von 100 Mark
wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort
zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer noch-
mals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben
und die Aufford erung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so
entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande versteigert, m
dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten, sich
von der Erhaltung der Blätter zu uberzeugen. Reklamationen wegen Beschaffen-
heit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher nach erfolgtem Zu~
schlage nicht berücksichtigt werden.
AUFTRÄGE
ubernimmt ausser den bekannten Buch- und Kunsthandlungen des In- und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
Max Perl, Bück- und Kunstantic^uanat
Leipziger Strasse 89 Berlin SW, E ingang Markgrafenstr.
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868