Versteigerungs-Bedingungen.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von 100 Mark
wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen wegen
Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge gönnen daher
nach erfolgtem Zuschlage nicht berücksichtigt Werden.
AUFTRÄGE
übernimmt außer den bekannten Buch- undKunsthandlungen des In- und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 Berlin SW Eing. Markgrafenstra&e
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868.
Die Sammlung wird gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von 100 Mark
wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen wegen
Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge gönnen daher
nach erfolgtem Zuschlage nicht berücksichtigt Werden.
AUFTRÄGE
übernimmt außer den bekannten Buch- undKunsthandlungen des In- und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 Berlin SW Eing. Markgrafenstra&e
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868.