Versteigerungs-Bedingungen.
Die Sammlung wird in meinem Auftrag durch den vereidigten Auktio-
nator Herrn Joseph in meinem Geschäftslokal gegen bareZahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen.
Das geringsle zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von 100 Mark
wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung üom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande versteigert,
jn dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen Wegen
Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge fyönnen daher nach
erfolgtem Zuschlage nicht berücfsichtigt werden.
AUFTRÄGE
übernimmt aufier den bekannten Buch- und Kunsthandlungen desln- und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strafie 89 Berlin SW Eing. Markgrafenstrafie
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868.
Die Sammlung wird in meinem Auftrag durch den vereidigten Auktio-
nator Herrn Joseph in meinem Geschäftslokal gegen bareZahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen.
Das geringsle zulässige Gebot ist 1 Mark, über den Betrag von 100 Mark
wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung üom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande versteigert,
jn dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen Wegen
Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge fyönnen daher nach
erfolgtem Zuschlage nicht berücfsichtigt werden.
AUFTRÄGE
übernimmt aufier den bekannten Buch- und Kunsthandlungen desln- und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Strafie 89 Berlin SW Eing. Markgrafenstrafie
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868.