Versteigerungs-Bedingungen.
(Vom Kgl. Polizeipräsidium genehmigt.)
Die Sammlung wird in meinem Auftrag durch den vereidigten
und öffentlich angestellten Auktionator Herrn Edgar Joseph
in meinem Geschäftslokal gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 M., über den Betrag von 100 M.
wird um wenigstens 5 M. gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande ver-
steigert, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen wegen
Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher nach
erfolgtem Zuschlage nicht berücksichtigt werden.
Eine von mir aufgestellte Liste der Schätzungspreise befindet sich am
Schluß des Kataloges; darin sind die limitierten Nummern mit „1", die aus
eigenem Besitz mit „*" bezeichnet.
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen des In- und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW19, Eingang Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868.
(Vom Kgl. Polizeipräsidium genehmigt.)
Die Sammlung wird in meinem Auftrag durch den vereidigten
und öffentlich angestellten Auktionator Herrn Edgar Joseph
in meinem Geschäftslokal gegen bare Zahlung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Prozent
zu entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu ver-
einigen oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 M., über den Betrag von 100 M.
wird um wenigstens 5 M. gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los. (Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter und Zeichnungen werden in dem Zustande ver-
steigert, in dem sie sich befinden.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen wegen
Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher nach
erfolgtem Zuschlage nicht berücksichtigt werden.
Eine von mir aufgestellte Liste der Schätzungspreise befindet sich am
Schluß des Kataloges; darin sind die limitierten Nummern mit „1", die aus
eigenem Besitz mit „*" bezeichnet.
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen des In- und Aus-
landes auch (gegen Berechnung der üblichen Provision) der Unterzeichnete
MAX PERL, Buch- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße 89 BERLIN SW19, Eingang Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868.