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Max Perl <Berlin> [Hrsg.]
Moderne Luxusdrucke und Bibliothekswerke eines rheinischen Bücherfreundes nebst einigen Beiträgen aus anderem Besitz: deutsche u. ausländische Literatur in Gesamtausgaben, Bücher mit Originalgraphik, Mappenwerke, deutsche Presse, ... ; Versteigerung: 2. Dezember 1924 (Katalog Nr. 93) — Berlin, 1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.22977#0008
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VERSTEIGERUNGS-

BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung in Goldmark (4,20 Geld-
mark = 1 Dollar U. S- A.).

Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 20 % zu
entrichten.

Der Unterzeichnete behalt sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen.

Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mk.; über den Betrag von 100 Mk.
wird um wenigstens 5 Mk. gesteigert, Uber 1000 Mk. um 50 Mk.

Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche
Nummer nochmals ausgeboten.

Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit df sselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902.)

Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer aus-
gehändigt werden. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung
des Erstehungspreises, die Gefahr Jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag
auf den Käufer über. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung
geschieht mit größtmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers,

Sämtliche Werke sind genau beschrieben und, falls nicht anders an-
gegeben, in durchaus tadellosem Zustande.

Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Bücher zu überzeugen. Reklamationen wegen
Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können daher
nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.

Der Bequemlichkeit halber habe ich eine Liste mit ungefähren
Schätzungspreisen beigefügt, die den nicht anwesenden Käufern einen
Anhaltspunkt bei Erteilung ihrer Aufträge geben dürften.

A u s 1 a n d s b e s t e 11 e r n wird weder Ausfuhr absabe
noch ein besonderer Aufschlag berechnet.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.

AUFTRÄGE

übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen de3 In- und
Auslandes auch der Unterzeichnete

MAX PERL, BUCH- U. KUNSTANTIQUARIAT

Leipziger Straße Nr. 89 BERLIN SW Eingang Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868
Postscheckkonto: Berlin 72 182

Bankkonto: Deutsche Bank, Berlin, Depositenkasse H, Krausenstraße
 
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