VERSTEIGERU N GS - BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark
(4,20 Reichsmark = 1 Dollar U. S. A.). Bei Verzögerung der Zahlung hat
der Käufer für etwaige Zins- und Kursverluste aufzukommen.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 % za
entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mk.; über den Betrag von 100 Mk.
wird um wenigstens 5 Mk. gesteigert, über 1000 Mk. um 50 Mk.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die frag-
liche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902).
Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer aus-
gehändigt werden. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Be-
zahlung des Erstehungspreises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem
Zuschlag auf den Käufer über. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit größtmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des
Käufers.
Sämtliche Blätter sind genau beschrieben und, falls nicht anders
angegeben, in durchaus tadellosem Zustande.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen
wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können
daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Die in Klammern beigefügten Preise sind keine Limiten, sondern un-
gefähre Schätzungspreise, die den nicht anwesenden Käufern einen An-
haltspunkt bei Erteilung ihrer Aufträge geben dürften.
Auslandsbestellern wird weder Ausfuhrabgabe
noch ein besonderer Aufschlag berechnet.
Telegraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen über
Auktionsergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern. Versand-
spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.
AUFTRÄGE
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen des ln- und
Auslandes auch der Unterzeichnete
MAX PERL BUCH' UND KUNSTANTIQUARIAT
Leipziger Straße Nr. 89 BERLIN SW Eingang Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868
Postscheckkonto: Berlin 72 182
Baakkonten: Hardy & Co., G. m. b. H., Berlin W 56, Markgrafenstr. 36
S. Bleichröder, Stadtkasse Berlin Unter den Linden 12-13
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark
(4,20 Reichsmark = 1 Dollar U. S. A.). Bei Verzögerung der Zahlung hat
der Käufer für etwaige Zins- und Kursverluste aufzukommen.
Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15 % za
entrichten.
Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen
oder zu trennen.
Das geringste zulässige Gebot ist 1 Mk.; über den Betrag von 100 Mk.
wird um wenigstens 5 Mk. gesteigert, über 1000 Mk. um 50 Mk.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt werden, so wird die frag-
liche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot
abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos
bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902).
Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer aus-
gehändigt werden. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Be-
zahlung des Erstehungspreises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem
Zuschlag auf den Käufer über. Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und
Bezahlung geschieht mit größtmöglichster Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des
Käufers.
Sämtliche Blätter sind genau beschrieben und, falls nicht anders
angegeben, in durchaus tadellosem Zustande.
Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von der Erhaltung der Blätter zu überzeugen. Reklamationen
wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können
daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.
Die in Klammern beigefügten Preise sind keine Limiten, sondern un-
gefähre Schätzungspreise, die den nicht anwesenden Käufern einen An-
haltspunkt bei Erteilung ihrer Aufträge geben dürften.
Auslandsbestellern wird weder Ausfuhrabgabe
noch ein besonderer Aufschlag berechnet.
Telegraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen über
Auktionsergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern. Versand-
spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.
AUFTRÄGE
übernimmt außer den bekannten Buch- und Kunsthandlungen des ln- und
Auslandes auch der Unterzeichnete
MAX PERL BUCH' UND KUNSTANTIQUARIAT
Leipziger Straße Nr. 89 BERLIN SW Eingang Markgrafenstraße
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868
Postscheckkonto: Berlin 72 182
Baakkonten: Hardy & Co., G. m. b. H., Berlin W 56, Markgrafenstr. 36
S. Bleichröder, Stadtkasse Berlin Unter den Linden 12-13