VERSTEIGERUNGS - BEDIN GU N GE N
Die Versteigerurig erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark (4,20 Reichsmark = 1 Dollar U. S. A.). Bei Verzögerung der
Zahlung hat der Käufer für etwaige Zins- und Kursverluste aufzu-
kommen. — Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
15 % zu entrichten. Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor,
Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Das geringste zulässige
Gebot ist 1 Mk.; über den Betrag von 100 Mk. wird um wenigstens
5 Mk. gesteigert, über 1000 Mk. um 50 Mk. Kann eine entstandene
Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwdschen den
üeteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit das-
selhe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe e-ines höheren
Gebots erfolglos bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom
10. Juli 1902). Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an
die Käufer ausgehändigt werden. Das Eigentum geht erst nach der
vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die Gefahr jedoch so-
fort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Die Aufbewahrung
bis zur Abnahme und Bezahlung gescbieht mit größtmöglichster Sorg-
falt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Sämtliche Kunstblätter sind genau
beschrieben und, falls nicht anders angegeben, in durchaus tadellosem
Zustande. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegen-
heit geboten, sich von der Erhaltung der Kunstblätter zu überzeugen.
Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im
Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden. Die in ,n beigefügten Preise sind keine Limiten,
sondern ungefähre Schätzungspreise, die den nicht anwesenden Käu-
fern einen Anhaltspunkt bei Erteilung ihrer Aufträge geben dürften.
Auslandsbestel lern wird weder Ausfuhrabgabe noch
ei n besonderer Aufschlag berechnet.
Telcgraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen
über Auktionsergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern.
Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin
MAX PERL, BUCEL UND KUNSTANTIQUARIAT
BERLIN W8, UNTER DEN LINDEN 19
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868
Postscheckkonto: Berlin 72 182
Bankkonten: Hardy & Co., G m. b. H., Berlin W 56, Markgrafenstr. 36
S. Bleichröder. Stadtkasse Berlin. Unter den Linden 12-13
H. S. Hermann & Co., Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW 19.
Die Versteigerurig erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark (4,20 Reichsmark = 1 Dollar U. S. A.). Bei Verzögerung der
Zahlung hat der Käufer für etwaige Zins- und Kursverluste aufzu-
kommen. — Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von
15 % zu entrichten. Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor,
Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Das geringste zulässige
Gebot ist 1 Mk.; über den Betrag von 100 Mk. wird um wenigstens
5 Mk. gesteigert, über 1000 Mk. um 50 Mk. Kann eine entstandene
Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwdschen den
üeteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit das-
selhe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe e-ines höheren
Gebots erfolglos bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom
10. Juli 1902). Ersteigerte Stücke können erst nach der Auktion an
die Käufer ausgehändigt werden. Das Eigentum geht erst nach der
vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die Gefahr jedoch so-
fort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. Die Aufbewahrung
bis zur Abnahme und Bezahlung gescbieht mit größtmöglichster Sorg-
falt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Sämtliche Kunstblätter sind genau
beschrieben und, falls nicht anders angegeben, in durchaus tadellosem
Zustande. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegen-
heit geboten, sich von der Erhaltung der Kunstblätter zu überzeugen.
Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im
Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden. Die in ,n beigefügten Preise sind keine Limiten,
sondern ungefähre Schätzungspreise, die den nicht anwesenden Käu-
fern einen Anhaltspunkt bei Erteilung ihrer Aufträge geben dürften.
Auslandsbestel lern wird weder Ausfuhrabgabe noch
ei n besonderer Aufschlag berechnet.
Telcgraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen
über Auktionsergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern.
Versandspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin
MAX PERL, BUCEL UND KUNSTANTIQUARIAT
BERLIN W8, UNTER DEN LINDEN 19
Fernsprecher: Amt Zentrum Nr. 4868
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Bankkonten: Hardy & Co., G m. b. H., Berlin W 56, Markgrafenstr. 36
S. Bleichröder. Stadtkasse Berlin. Unter den Linden 12-13
H. S. Hermann & Co., Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW 19.