VERSTEIGERUNG
MONTAG, den 18. Mai 1931, vormittags 11 Uhr: Nr. 1—356
nachmittags 3y2 Uhr: Nr. 357—760
BESICHTIGUNG
FREITAG, den 15. Mai 1931, von 10 bis 6 Uhr
SONNABEND, den 16.Mail931, von 10 bis6 Uhr
VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für etwaige
Zins- und Kursverluste aufzukommen. — Der Ersteher hat auf den
Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten. Der Unterzeichnete
behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Das
geringste zulässige Gebot ist 1 Mk.; über den Betrag von 100 Mk. wird um
wenigstens 5 Mk. gesteigert, über 1000 Mk. um 50 Mk. Kann eine ent-
standene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen
den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom io. Juli 1002). Er-
steigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt
werden. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung
des Erstehungspreises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zu-
schlag auf den Käufer über. Ich behalte mir das Recht vor, bei Nicht-
eingang der vollständigen Zahlung spätestens 10 Tage nach der Auktion
den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren, über die Stücke anderweitig
zu verfügen und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.
Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit größt-
möglicher Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Sämtliche Gegenstände
sind genau beschrieben und, falls nicht anders angegeben, in gutem Zu-
stande. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Gegenstände zu überzeugen. Rekla-
mationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kata-
loge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden.
Sämtliche Zuschreibungen für die Handzeichnungen sind vom Vor-
besitzer übernommen, eine Garantie für die Echtheit kann nicht gewähr-
leistet werden.
Telegraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen über
Auktionsergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern. Versand-
spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.
MAX PERL, BUCH- UND KUNSTANTIQUARIAT
BERLIN W8, UNTER DEN LINDEN 19
Fernsprecher: AI Jiiger 4168 / Postscheckkonto: Berlin 72 182
Bankkonten: Hardy & Co., G. m. b. EL, Berlin W 56, Markgrafenstr. 36
S. Bleichröder, Stadtkasse Berlin, Unter den Linden 12—13
MONTAG, den 18. Mai 1931, vormittags 11 Uhr: Nr. 1—356
nachmittags 3y2 Uhr: Nr. 357—760
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FREITAG, den 15. Mai 1931, von 10 bis 6 Uhr
SONNABEND, den 16.Mail931, von 10 bis6 Uhr
VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für etwaige
Zins- und Kursverluste aufzukommen. — Der Ersteher hat auf den
Zuschlagspreis ein Aufgeld von 15% zu entrichten. Der Unterzeichnete
behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Das
geringste zulässige Gebot ist 1 Mk.; über den Betrag von 100 Mk. wird um
wenigstens 5 Mk. gesteigert, über 1000 Mk. um 50 Mk. Kann eine ent-
standene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen
den Beteiligten erledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals
ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots
erfolglos bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom io. Juli 1002). Er-
steigerte Stücke können erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt
werden. Das Eigentum geht erst nach der vollständigen Bezahlung
des Erstehungspreises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zu-
schlag auf den Käufer über. Ich behalte mir das Recht vor, bei Nicht-
eingang der vollständigen Zahlung spätestens 10 Tage nach der Auktion
den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren, über die Stücke anderweitig
zu verfügen und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.
Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit größt-
möglicher Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Sämtliche Gegenstände
sind genau beschrieben und, falls nicht anders angegeben, in gutem Zu-
stande. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von der Erhaltung der Gegenstände zu überzeugen. Rekla-
mationen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kata-
loge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt
werden.
Sämtliche Zuschreibungen für die Handzeichnungen sind vom Vor-
besitzer übernommen, eine Garantie für die Echtheit kann nicht gewähr-
leistet werden.
Telegraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen über
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MAX PERL, BUCH- UND KUNSTANTIQUARIAT
BERLIN W8, UNTER DEN LINDEN 19
Fernsprecher: AI Jiiger 4168 / Postscheckkonto: Berlin 72 182
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S. Bleichröder, Stadtkasse Berlin, Unter den Linden 12—13