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Max Perl <Berlin> [Hrsg.]
Sammlung Dipl.-Ing. Leo Nachtlicht und Beiträge aus anderem Besitz: Bücher des 16. - 20. Jahrhunderts, Graphik, Gemälde, Handzeichnungen, japanische und chinesische Holzschnitte, Kunstgewerbe, Textilien$ ; Sonnabend, den 6. Februar 1932 (Katalog Nr. 170) — Berlin, 1932

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https://doi.org/10.11588/diglit.12203#0002
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VERSTEIGERUNG

SONNABEND, den 6. Februar 1932, vormittags 11 Uhr (punktlich):
Nr. 1 bis 354, n achmittags 3 Uhr: Nr. 355 bis 897

BESICHTIGUNG:

DIENSTAG, den 2. Februar 1 932, von 10 bis 6 Uhr
MITTWOCH, den 3. Februar 1932, von 10 bis 6 Uhr
DONNERSTAG, den 4. Februar 1 93 2, von 10 bis 6 Uhr
FREITAG, den 5. Februar 1932, von 10 bis 6 Uhr

VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für etwaige Zins- und Kurs-
verluste aufzukommen. — Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Auf-
geld von 15 % zu entrichten. Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor,
Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Das geringste zulässige Gebot ist
1 Mark; über den Betrag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark ge-
steigert, über 1000 Mark um 50 Mark. Kann eine entstandene Meinungsver-
schiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten er-
ledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn
zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, so ent-
scheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902). Ersteigerte Stücke können
erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt werden. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die Ge-
fahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. (Eigen-
tumsvorbehalt gemäß § 455 BGB.) Ich behalte mir das Recht vor, bei Nicht-
eingang der vollständigen Zahlung spätestens 10 Tage nach der Auktion
den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren, über die Stücke anderweitig
zu verfügen und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.
Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit größt-
möglicher Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Sämtliche Gegenstände
sind genau beschrieben und, falls nicht anders angegeben, in gutem Zu-
stande. Durch die öffentliche Besichtigung ist jedermann Gelegenheit ge-
boten, sich von der Erhaltung der Gegenstände zu überzeugen. Reklama-
tionen wegen Beschaffenheit oder irrtümlicher Angaben im Kataloge können
daher nach erfolgtem Zuschlag nicht berücksichtigt werden.

Sämtliche Zuschreibungen für die Gemälde und Handzeichnungen sind
vom Vorbesitzer übernommen, eine Garantie für die Echtheit kann nicht
gewährleistet werden.

Telegraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen über
Auktionsergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern. Versand-
spesen gehen zu Lasten des Käufers.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.

MAX PERL, BUCH- UND KUNSTANTIQUARIAT

BERLIN W 8, UNTER DEN LINDEN 19
Fernsprecher: Ai Jäger 4468 / Postscheckkonto: Berlin 72 182
Bankkonto: Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Dep.-Kasse A 2
Berlin W 8, Unter den Linden 11
 
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