VERSTEIGERUNG:
Dienstag, den 24. Sept. 1935, nachmittags 37a Uhr: Nr. 1— 600
Mittwoch, den 25. Sept. 1935, vormittags 10 \ 2 Uhr: Nr. 601— 982
nachmittags 31/* Uhr: Nr. 983 — 1365
BESICHTIGUNG:
Vom 18.-21. und am 23. September 1935 von 10-6 Uhr
Besitzeriiste auf der 4. Umschlagseite
VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für etwaige Zins- und Kurs-
verluste aufzukommen. — Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Auf-
geld von 15 % zu entrichten. Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor,
Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Das geringste zulässige Gebot ist
1 Mark; über den Betrag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark ge-
steigert, über 1000 Mark um 50 Mark. Kann eine entstandene Meinungsver-
schiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten er-
ledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn
zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, so ent-
scheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902). Ersteigerte Stücke können
erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt werden. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die Ge-
fahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. (Eigen-
tumsvorbehalt gemäß § 455 BGB.) Ich behalte mir das Recht vor, bei Nicht-
eingang der vollständigen Zahlung spätestens 10 Tage nach der Auktion
den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren, über die Stücke anderweitig
zu verfügen und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.
Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit größt-
möglicher Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Sämtliche Gegenstände
sind genau beschrieben und, falls nicht anders angegeben, in gutem Zu-
stande. Durch die öffentliche Besichtigung und durch Ansichtssendungen
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung der Gegen-
stände zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtüm-
licher Angaben im Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht
berücksichtigt werden.
Die Zuschreibungen für die Gemälde und Handzeichnungen sind vom
Vorbesitzer übernommen, eine Garantie für die Echtheit kann nicht ge-
währleistet werden.
Telegraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen über
Auktionsergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern. Versand-
spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.
MAX PERL, BUCH- UND KUNSTANTIQUARIAT
BERLIN W 8, UNTER DEN LINDEN 19
Fernsprecher: Ai Jäger 4468 / Postscheckkonto: Berlin 72 182
Bankkonto: Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Dep.-Kasse A 2
Berlin W 8, Unter den Linden 11
Staatl. Museen
BERLIN
BIBLIOTHEK
Dienstag, den 24. Sept. 1935, nachmittags 37a Uhr: Nr. 1— 600
Mittwoch, den 25. Sept. 1935, vormittags 10 \ 2 Uhr: Nr. 601— 982
nachmittags 31/* Uhr: Nr. 983 — 1365
BESICHTIGUNG:
Vom 18.-21. und am 23. September 1935 von 10-6 Uhr
Besitzeriiste auf der 4. Umschlagseite
VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für etwaige Zins- und Kurs-
verluste aufzukommen. — Der Ersteher hat auf den Zuschlagspreis ein Auf-
geld von 15 % zu entrichten. Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor,
Nummern zu vereinigen oder zu trennen. Das geringste zulässige Gebot ist
1 Mark; über den Betrag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark ge-
steigert, über 1000 Mark um 50 Mark. Kann eine entstandene Meinungsver-
schiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen den Beteiligten er-
ledigt werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten. Wenn
zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebots erfolglos bleibt, so ent-
scheidet das Los (Verfügung vom 10. Juli 1902). Ersteigerte Stücke können
erst nach der Auktion an die Käufer ausgehändigt werden. Das Eigentum
geht erst nach der vollständigen Bezahlung des Erstehungspreises, die Ge-
fahr jedoch sofort nach erfolgtem Zuschlag auf den Käufer über. (Eigen-
tumsvorbehalt gemäß § 455 BGB.) Ich behalte mir das Recht vor, bei Nicht-
eingang der vollständigen Zahlung spätestens 10 Tage nach der Auktion
den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren, über die Stücke anderweitig
zu verfügen und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz zu verlangen.
Die Aufbewahrung bis zur Abnahme und Bezahlung geschieht mit größt-
möglicher Sorgfalt, jedoch auf Gefahr des Käufers. Sämtliche Gegenstände
sind genau beschrieben und, falls nicht anders angegeben, in gutem Zu-
stande. Durch die öffentliche Besichtigung und durch Ansichtssendungen
ist jedermann Gelegenheit geboten, sich von der Erhaltung der Gegen-
stände zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenheit oder irrtüm-
licher Angaben im Kataloge können daher nach erfolgtem Zuschlag nicht
berücksichtigt werden.
Die Zuschreibungen für die Gemälde und Handzeichnungen sind vom
Vorbesitzer übernommen, eine Garantie für die Echtheit kann nicht ge-
währleistet werden.
Telegraphische Aufträge sind brieflich zu bestätigen. Anfragen über
Auktionsergebnisse beantworte ich nur meinen Auftraggebern. Versand-
spesen gehen zu Lasten des Käufers.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Berlin.
MAX PERL, BUCH- UND KUNSTANTIQUARIAT
BERLIN W 8, UNTER DEN LINDEN 19
Fernsprecher: Ai Jäger 4468 / Postscheckkonto: Berlin 72 182
Bankkonto: Deutsche Bank und Disconto-Gesellschaft, Dep.-Kasse A 2
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