Die große Freifläche, auf die die Räume mit einer
durchgehenden Front ausgerichtet sind, ist nicht um-
mauert. Hinter den Räumen und südlich von ihnen ist
aber eine Hoffläche durch eine umlaufende Mauer
markiert, die im Norden an den Raum BT anschließt.
Durch eine Zwischenmauer ist dieser Hof BZ in zwei
Bereiche unterteilt. In beiden Bereichen liegt jeweils eine
große, ziegelverkleidete Vorratsgrube (s. Kap. 12.1:
A Illb).
Die drei Räume besitzen nicht die kennzeichnenden
Elemente von Wohnräumen. Es fehlen ein Herd oder
eine Kochstelle, Bänke, ein Mahltisch und andere Instal-
lationen, obwohl die Fußböden durchgehend erhal-
ten sind. Auch die Raumgrößen von 5 m 2, 2,4 m 2 bzw.
1,9 m 2 entsprechen nicht den zu erwartenden Größen
von Wohnräumen. Es liegt in Haus XII also nicht die
übliche Aufteilung in Kernraum, Mahlraum und andere
Räume vor. Alle drei Räume besitzen aber Hinweise auf
Vorratshaltung. In Raum BT wurden Strohvorräte (s.
Kap. 12.4: D IVa) aufbewahrt und eine Gipsscheibe (s.
Kap. 12.3: C Ila) zeugt zusätzlich von einer Lagerung
von Materialien in Gefäßen. In Raum BN fand sich als
einziges verbliebenes Objekt ebenfalls eine Gipsscheibe,
die bei der Vorratshaltung verwendet wurde. In Raum
BH wurden Stroh und andere pflanzliche Materialien
gelagert.
Da die Freifläche vor dem Haus weit nach Westen
freigelegt wurde, ist auszuschließen, daß an anderer
Stelle ein Wohnraum lag. Haus XII wurde folglich vor-
wiegend zur Vorratshaltung benutzt. Möglicherweise
diente eine nicht permanente Struktur als Wohnraum,
z. B. ein Zelt. Die große Freifläche im Westen würde sich
für die temporäre Aufstellung eines Zeltes gut eignen.
Die Verbindung von Lehmziegelräumen und einem Zelt
zu einer Wohnstätte ist in ethnographischen Beispielen
aus Syrien für transhumante Gruppen belegt (s. Kap. 7).
Zusammenfassung Haus XII:
Subsistenz und Entwicklungszyklus des Haushaltes
Da dem Haus ein eigener Wohnraum fehlt, diente es
möglicherweise nur als temporärer Wohnort eines
Haushaltes. In Analogie zu ethnographischen Beispie-
len ist diese Wohnweise für transhumante Gruppen cha-
rakteristisch, die Weidewirtschaft außerhalb des Fluß-
tales und Landwirtschaft im Flußtal in jahreszeitlichem
Wechsel betreiben (s. Kap. 7). Auf Viehhaltung weisen
die Strohvorräte in zwei Räumen des Hauses XII. Land-
wirtschaftliche Produkte könnten in mit Gipsdeckeln
verschlossenen Gefäßen und in den ziegelverkleideten
Vorratsgruben gelagert worden sein (s. Kap. 12.4:
D III). Die Vorräte wurden dort möglicherweise auch
während der Abwesenheit des Haushaltes aufbewahrt.
Aus diesem Grund könnten zur ganzjährigen Vorrats-
haltung feste Bauten benötigt worden sein und zum jah-
reszeitlichen Wohnen vorübergehende Strukturen aus-
gereicht haben.
Eine Entwicklung des Haushaltes ist an Hand des ein-
phasigen archäologischen Befundes nicht zu erkennen.
Da keine ausgesprochenen Wohnräume vorhanden sind,
ist dies auch nicht zu erwarten. Die schrittweise Errich-
tung der drei Vorratsräume spricht für einen konstant
wachsenden Lagerungsbedarf. Am Ende der Nutzungs-
phase 12 wurde das Haus ohne Zerstörung aufgelassen.
In der anschließenden Siedlungs-Nutzungsphase 11b
wurden an seiner Stelle Doppelbogenhäuser errichtet,
die einer völlig anderen Wohnweise entsprechen und
eine lokale Kontinuität des Haushaltes XII unwahr-
scheinlich machen.
Haus XIII
Nutzungsphase 13 (Taf. 18-19, Tabelle 62-63)
Das Haus XIII besteht aus zwei unabhängigen Baukör-
pern. Der Raum DC ist ein nach Süden ausgerichteter
Bogenraum mit einem einfachen Binnenbogen. Auf der
Grundlage eines (aktiven od. passiven) Nutzungsinven-
tares sind verschiedene Aktivitäten in diesem Raum re-
konstruierbar, darunter Nahrungszubereitung, Vorrats-
haltung und andere häusliche Arbeiten. Der Raum ist
als multifunktionaler Wohnraum anzusprechen. Ein Herd
ist zwar nicht erhalten, er könnte aber in der teilweise
zerstörten Westhälfte des Raumes gelegen haben.
Nicht in architektonischer Verbindung mit dem Raum
DC stehen zwei kleine, ebenfalls nach Süden ausgerich-
tete Räume CT und CR, die getrennt zugänglich und un-
tereinander nicht verbunden sind. Sie sind zusammen, als
geschlossener Baukörper errichtet worden. Nach Aus-
weis ihrer geringen Größe (2,3 bzw. 2,7 m 2),
fehlender Installationen und sorgfältiger Gipsböden dien-
ten sie als Vorratsräume.
Das Haus XIII zeigt architektonisch folglich eine Ver-
bindung von Bogenhaus (Raum DC) und Zeilenhaus
(Räume CT, CR). Die gleichartige Ausrichtung aller
Räume nach Süden entspricht ebenfalls dem Prinzip
eines Zeilenhauses. Beide Bauteile sind weder durch
Mauern noch durch einen Hof zu einem geschlossenen
Komplex verbunden. Das Haus wird von einer großen
Freifläche umgeben, die sicher zum Nutzungsbereich
des Hauses gehörte und einen selbständigen, markierten
Hof überflüssig machte. In der Freifläche liegen fünf zie-
gelverkleidete und zwei einfache Vorratsgruben (s. Kap.
12.1: A Illa.b). Sie wurden sicherlich vom Haushalt XIII
benutzt. Von den zwei Gruben mit originalem Inhalt
war die eine mit Stroh, die andere mit Getreide gefüllt.
Außerdem findet sich auf der Freifläche eine Steinplatt-
form, die ebenfalls zur Vorratshaltung verwendet wer-
den konnte (s. Kap. 12.1: A Illg).
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durchgehenden Front ausgerichtet sind, ist nicht um-
mauert. Hinter den Räumen und südlich von ihnen ist
aber eine Hoffläche durch eine umlaufende Mauer
markiert, die im Norden an den Raum BT anschließt.
Durch eine Zwischenmauer ist dieser Hof BZ in zwei
Bereiche unterteilt. In beiden Bereichen liegt jeweils eine
große, ziegelverkleidete Vorratsgrube (s. Kap. 12.1:
A Illb).
Die drei Räume besitzen nicht die kennzeichnenden
Elemente von Wohnräumen. Es fehlen ein Herd oder
eine Kochstelle, Bänke, ein Mahltisch und andere Instal-
lationen, obwohl die Fußböden durchgehend erhal-
ten sind. Auch die Raumgrößen von 5 m 2, 2,4 m 2 bzw.
1,9 m 2 entsprechen nicht den zu erwartenden Größen
von Wohnräumen. Es liegt in Haus XII also nicht die
übliche Aufteilung in Kernraum, Mahlraum und andere
Räume vor. Alle drei Räume besitzen aber Hinweise auf
Vorratshaltung. In Raum BT wurden Strohvorräte (s.
Kap. 12.4: D IVa) aufbewahrt und eine Gipsscheibe (s.
Kap. 12.3: C Ila) zeugt zusätzlich von einer Lagerung
von Materialien in Gefäßen. In Raum BN fand sich als
einziges verbliebenes Objekt ebenfalls eine Gipsscheibe,
die bei der Vorratshaltung verwendet wurde. In Raum
BH wurden Stroh und andere pflanzliche Materialien
gelagert.
Da die Freifläche vor dem Haus weit nach Westen
freigelegt wurde, ist auszuschließen, daß an anderer
Stelle ein Wohnraum lag. Haus XII wurde folglich vor-
wiegend zur Vorratshaltung benutzt. Möglicherweise
diente eine nicht permanente Struktur als Wohnraum,
z. B. ein Zelt. Die große Freifläche im Westen würde sich
für die temporäre Aufstellung eines Zeltes gut eignen.
Die Verbindung von Lehmziegelräumen und einem Zelt
zu einer Wohnstätte ist in ethnographischen Beispielen
aus Syrien für transhumante Gruppen belegt (s. Kap. 7).
Zusammenfassung Haus XII:
Subsistenz und Entwicklungszyklus des Haushaltes
Da dem Haus ein eigener Wohnraum fehlt, diente es
möglicherweise nur als temporärer Wohnort eines
Haushaltes. In Analogie zu ethnographischen Beispie-
len ist diese Wohnweise für transhumante Gruppen cha-
rakteristisch, die Weidewirtschaft außerhalb des Fluß-
tales und Landwirtschaft im Flußtal in jahreszeitlichem
Wechsel betreiben (s. Kap. 7). Auf Viehhaltung weisen
die Strohvorräte in zwei Räumen des Hauses XII. Land-
wirtschaftliche Produkte könnten in mit Gipsdeckeln
verschlossenen Gefäßen und in den ziegelverkleideten
Vorratsgruben gelagert worden sein (s. Kap. 12.4:
D III). Die Vorräte wurden dort möglicherweise auch
während der Abwesenheit des Haushaltes aufbewahrt.
Aus diesem Grund könnten zur ganzjährigen Vorrats-
haltung feste Bauten benötigt worden sein und zum jah-
reszeitlichen Wohnen vorübergehende Strukturen aus-
gereicht haben.
Eine Entwicklung des Haushaltes ist an Hand des ein-
phasigen archäologischen Befundes nicht zu erkennen.
Da keine ausgesprochenen Wohnräume vorhanden sind,
ist dies auch nicht zu erwarten. Die schrittweise Errich-
tung der drei Vorratsräume spricht für einen konstant
wachsenden Lagerungsbedarf. Am Ende der Nutzungs-
phase 12 wurde das Haus ohne Zerstörung aufgelassen.
In der anschließenden Siedlungs-Nutzungsphase 11b
wurden an seiner Stelle Doppelbogenhäuser errichtet,
die einer völlig anderen Wohnweise entsprechen und
eine lokale Kontinuität des Haushaltes XII unwahr-
scheinlich machen.
Haus XIII
Nutzungsphase 13 (Taf. 18-19, Tabelle 62-63)
Das Haus XIII besteht aus zwei unabhängigen Baukör-
pern. Der Raum DC ist ein nach Süden ausgerichteter
Bogenraum mit einem einfachen Binnenbogen. Auf der
Grundlage eines (aktiven od. passiven) Nutzungsinven-
tares sind verschiedene Aktivitäten in diesem Raum re-
konstruierbar, darunter Nahrungszubereitung, Vorrats-
haltung und andere häusliche Arbeiten. Der Raum ist
als multifunktionaler Wohnraum anzusprechen. Ein Herd
ist zwar nicht erhalten, er könnte aber in der teilweise
zerstörten Westhälfte des Raumes gelegen haben.
Nicht in architektonischer Verbindung mit dem Raum
DC stehen zwei kleine, ebenfalls nach Süden ausgerich-
tete Räume CT und CR, die getrennt zugänglich und un-
tereinander nicht verbunden sind. Sie sind zusammen, als
geschlossener Baukörper errichtet worden. Nach Aus-
weis ihrer geringen Größe (2,3 bzw. 2,7 m 2),
fehlender Installationen und sorgfältiger Gipsböden dien-
ten sie als Vorratsräume.
Das Haus XIII zeigt architektonisch folglich eine Ver-
bindung von Bogenhaus (Raum DC) und Zeilenhaus
(Räume CT, CR). Die gleichartige Ausrichtung aller
Räume nach Süden entspricht ebenfalls dem Prinzip
eines Zeilenhauses. Beide Bauteile sind weder durch
Mauern noch durch einen Hof zu einem geschlossenen
Komplex verbunden. Das Haus wird von einer großen
Freifläche umgeben, die sicher zum Nutzungsbereich
des Hauses gehörte und einen selbständigen, markierten
Hof überflüssig machte. In der Freifläche liegen fünf zie-
gelverkleidete und zwei einfache Vorratsgruben (s. Kap.
12.1: A Illa.b). Sie wurden sicherlich vom Haushalt XIII
benutzt. Von den zwei Gruben mit originalem Inhalt
war die eine mit Stroh, die andere mit Getreide gefüllt.
Außerdem findet sich auf der Freifläche eine Steinplatt-
form, die ebenfalls zur Vorratshaltung verwendet wer-
den konnte (s. Kap. 12.1: A Illg).
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