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Pirckheimer, Willibald; Reicke, Emil [Editor]; Scheible, Helga [Editor]
Willibald Pirckheimers Briefwechsel (2. Band) — München: C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, 1956

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https://doi.org/10.11588/diglit.56007#0041
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Gefangenschaft des Martin Löffelholz


6 Gesellschaft? ? Die Firma Fugger bildete allerdings eine offene Handels-
gesellschaft, doch waren damals nur noch zwei Brüder, Ulrich (gest. 1510) und
Jakob (gest. 1525), ihre Regierer. Vielleicht ist einer der Fugger sehen Angestell-
ten gemeint. Oder vielleicht hier schon der unten genannte Portner? Daß sich
aber eine Firma von dem Rang der Fugger mit einem so brutalen Räuber wie
dem Baum ab gab! ?
7 Die Vollmacht, für Baum abzuschließen bzw. Geld zu empfangen.
8 Vom 25. Mai, s. das in Anm. 1 genannte Amtsbuch, Bl. 127N.
9 d. h. ,,sie wollten solches schon heute getan haben, aber ich wurde los gebeten“,
wohl von irgendeinem wohlmeinenden Mitbewohner des Schlosses.
10 In der Tat schickte Heinz Baum dem Rat in ,,einem seinem sendbrief
etwoviel des gefangenen Martin Loffelholz abgeschnitten haar zu einem peut-
pfennig, mit meldung, daß sie damit für gut nemen sollten etc., es werd schir
pesser (d. h. man würde noch Schlimmeres mit dem Gefangenen anstellen )“.
So das Amtsbuch Bl. 127T Baums Brief selbst steht nicht im Amtsbuch.
11 Amtsbuch Bl. 108v: Schreiben des Rats vom 4. Febr. 1508. Dasselbe auch
Briefb. 60, 246N.
12 Auch nach dem Schreiben des Löffelholz an den Rat will Baum dem
,,Wilbolt Pirkhaimer“ geschrieben haben. Weder sein noch ein Brief des Portner
ist erhalten.
13 Löffelholz war zweimal verheiratet, das erste Mal mit der 1521 gestor-
benen Anna Haugin. Das Jahr der Verheiratung kennt Biedermann, dem wir
dies entnehmen, nicht. Nach Genealogica der Stadtbibi, war es 1497.
14 Der Rat, dem die ewigen Erpressungen zuviel geworden waren, hatte
Löffelholz geschrieben, er wolle alles daran setzen, ihn zu ledigen, auch ohne
Lösegeld. Dies zu zahlen hätte er auch seiner, des Löffelholzen, Freundschaft
untersagt (4. Febr. 1508, Amtsbuch Bl. 108v, Briefb. 60, 246v; vgl. oben
Anm. 11).
15 Sebald Löffelholz (gest. 1534) war nach Bied. 303 A von Nürnberg nach
Rothenburg o.d. T. verzogen. Er war also ,,nicht der ihre“, nicht des Nürn-
berger Rats.
16 ,.damit ich euch vorher vergewissere“, sc. sicherstelle wegen des Geldes.
17 Löffelholz fürchtet, der Rat könnte ihn zu einem Gelübde zwingen, das
für ihn aufgebrachte Geld nicht zurückzuzahlen, um so den Übertreter des
Ratsgebots, in diesem Falle P., zu strafen. Es bestand somit die Gefahr, daß
P. leer ausging.
18 ,,daß es nicht verzogen (aufgeschoben) werde“. Löffelholz, der auch noch
einen vergeblichen Fluchtversuch machte, der ihm außer einer Verwundung
eine nur noch härtere Behandlung eintrug, wurde schließlich doch gegen ein
Lösegeld von 1000 /Z. Rh. und 60 fl. für die Atzung d. i. seinen Unterhalt
im Schlosse — letzteres eine ganz besonders unverschämte Forderung, denn
er wurde mit Essen und Trinken, zumal nach seinem Fluchtversuch, sehr
übel gehalten — im Februar 1509 befreit. Der Rat hatte sich vergeblich be-
müht, beim Schwäbischen Bund eine Expedition gegen Heinz Baum und
seine Spieß gesellen durchzusetzen.
 
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