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Kunst-Auktionshaus G. Adolf Pohl <Hamburg> [Editor]
Versteigerung einer Sammlung Gemälde alter und moderner Meister aus Hamburger Privatbesitz, sowie des Nachlasses Franz Hünten †, einer Tassen-Sammlung, einer Waffen-Sammlung: ferner einer großen Anzahl Japan-, China- und Orient-Kunstgegenstände, Orientteppiche, sowie Stilmöbel in großer Anzahl, Marmorfiguren, Bronzen, alter und neuer Porzellane, Kristalle, anderer Kunst-Gegenstände und vieles mehr ; Versteigerung am 15., 16. und 17. Juni 1920 — Hamburg, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.22742#0005
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V ersteigerungs- Bedingungen

1. Die Ausstellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegenstände findet vom
7. bis 12. Juni, täglich von 10 bis 5 Uhr und Montag, den 12. Juni bis 1 Uhr
mittags statt.

2. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der
Eigenschaft der Versteigerungsgegenstände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versteigerung nicht mehr berücksichtigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.

Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin enthaltenen
Angaben keine Gewähr geleistet.

4. Bei Gemälden verstehen sich die angegebenen Make ohne Rahmen.

Uber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versteigerung
behält sich der Versteigerer das Recht von Änderungen vor.

5. Mit dem Zuschläge ist der Gegenstand in den Besik des Käufers überge-
gangen. Die Zahlung hat sofort in deutscher Reichswährung zu erfolgen,
eventuell muk eine angemessene Anzahlung geleistet werden.

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboien,
bei Streitigkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Gesteigert wird bis zu Mk. 200.— um Mk. 5. — , von Mk. 200.— an um Mk. 20. — ,
über Mk. 1000.— um Mk. 50—. Das übliche Aufgeld beträgt 10% der Kauf-
summe. Luxussteuer hat der Käufer nicht zu zahlen.

8. Kaufaufträge werden zu den Bedingungen des Katalogs reell ausgeführt
ohne besondere Berechnung.

9. Die Abnahme der Erwerbungen hat von den Käufern an dem Versleigerungs-
tage nachmittags von 3 bis 6 Uhr zu erfolgen. Nicht abgeholte Ware wird
auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert und spätestens nach 4 Wochen
auf dessen Kosten wieder versteigert. Für den evt. Ausfall haftet der Käufer,
ohne Anspruch auf evt. Mehrerlös.

10. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung stattzufinden und
werden schriftlich niedergelegt.

HAMBURG, im Juni 1920
Alterwall 40

G. Adolf Pohl
 
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