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Kunst-Auktionshaus G. Adolf Pohl <Hamburg> [Editor]
Sammlung Ludwig C. Henkel und Gemälde aus anderem Hamburger Besitz: Japan-, China- und Orient-Kunstgegenstände, Kristalle, Porzellane, Bronzen ; Orient-Teppiche und Verbindungsstücke, Stilmöbel und Zimmer-Einrichtungen ; Versteigerung: 24., 25. und 26. März [1925] — Hamburg, 1925

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.22688#0007
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Versteigerungs-Bedingungen

1. Die Ausstellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegenstände findet vom
Donnerstag, den 19. März bis Sonnabend, den 21. März täglich von 10 bis
5 Uhr und Montag, den 23. März bis 1 Uhr nachmittags statt.

2. Durch die Besichtigung ist Jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der
Eigenschaft der Versteigerungsgegenstände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versteigerung nicht mehr berücksichtigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden,
ohne für Fehler, Mängel oder Benennung einzusfehen.

Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin enthaltenen
Angaben keine Gewähr geleistet.

4. Bei Gemälden verstehen sich die angegebenen Mafee ohne Rahmen.

Ueber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versteigerung
behält sich der Versteigerer das Recht von Abänderungen vor.

5. Mit dem Zuschlag ist der Gegenstand in den Besife des Käufers über-
gegangen. Die Zahlung hat sofort in Gold-Rentenmark und anderen wert-
beständigen Zahlungsmitteln zu erfolgen. Auch mufe eine angemessene
Anzahlung geleistet werden. Diejenigen Käufer, die vor der Auktion ein
dem Ankaufswert entsprechendes Depot hinterlegt haben, sind hiervon befreit.

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten,
bei Streitigkeiten entscheidet das Los. (Gesefe vom 10. Juli 1902.)

7. Gesteigert wird nach folgenden Grundsäfeen : Niedrigstes Gebot um 20 Gold-
pfennig bis Mk. 3.—, um 50 Goldpfennig bis Mk. 10. — , um 1 Goldmark bis
Mk. 20. —. um 2 Goldmark bis Mk. 50. — , um 5 Goldmark bis Mk. 100.— u.s. f.
Ausnahmen sind zulässig. Das übliche Aufgeld beträgt 15 Prozent der
Kaufsumme. Luxussteuer hat der Käufer nicht zu zahlen.

8. Kaufaufträge werden zu den Bedingungen des Katalogs reell ausgeführt
ohne besondere Berechnung. Erteilte Kaufaufträge können nicht wieder
zurückgezogen werden.

9. Die Abnahme der Erwerbungen hat von den Käufern am Versteigerungstage
nachmittags von 4 bis 7 Uhr zu erfolgen. Für bis Ende der Woche nicht
abgeholie Waren werden 2 Prozent des Rechnungsbetrages als Lagergeld
erhoben. Nichiabgeholte Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers
vier Wochen lang gelagert und in der nächsten darauffolgenden Auktion
auf dessen Kosten, ohne weitere Anzeige, bedingungsgemäfe wieder ver-
steigert. Für den evtl. Ausfall haftet der Käufer ohne Anspruch auf evtl.
Mehrerlös.

10. Die Eintragung in das Protokoll gilt als fester Kaufabschlufe unter Aner-
kennung der Bedingungen, ohne irgendwelche Rechtseinsprüche der Käufer
oder Verkäufer zu gestatten.

11. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung stattzufinden und werden
schriftlich niedergelegt und gegenseitig bestätigt.

HAMBURG, im März 1925.
Alterwall 40

Kunstauktionshaus

G. Adolf Pohl

Aktiengesellschaft.
 
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