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Ponickau, Johann Georg von
Pro-Memoria des Chur-Sächsischen Comitial-Gesandten Hr. Johann George von Ponickau, welches derselbe den 17. Novembris 1756. in Regensburg auf dem allgemeinen Reichs-Tage bekannt machen lassen: Mit Beylagen A. und B. — Wien, [1756] [VD18 90374711]

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https://doi.org/10.11588/diglit.26111#0013
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schlechtweg abgeläugnet und aufgehoben; welch D-
cherheit aller und jeder Stände untergraben / A'Ml

vorzugeben beliebetfird/ oder die Oouvenien^, wovon der jüngste Meck-
lenburgissce Onsus das neueste Beyspiel darreichet, oder sonst andere Nutz-
Absichten solches anrathen / ohne auf^die Reichs-Verfassung , die Gesätze
und Ständische Obliegenheit die mindeste Rücksicht zu nehmen. Ja was
noch weit befremdlicher fallen/ und beyHöchsten und Hohen Reichs-Stän-
den die äußerste ^rueiwion nothwendig erwecken muß, so werd in obanges
zogener Lhur-Brandenburgischen Beantwortung , und sammtlichen übri-
gen bisherigen Königs- Preußischen Schriften / der an sich so klare Unter-
schied zwischen denen nach der Wesenheit des teutschen Staats-Lörpers ganz
eigentlichst eingerichteten Grund - Gesetzen / und dem in seinen clllpollriouen
weit minder sich einschränkenden allgemeinen Natur- und Völker -Rechte
ausdrücklich gemißkennet; folglich die m denen üsZibus Impei-ü unwider-
fprcchlich darliegenden Lpeoiul - Verordnungen / nebst denen daraus ent-
springendkll besöndern Verbindlichkeiten der

fahr / von anderen Impuus angetastet zu werd
Untum naturalem einführcn / und dem dello c
ten im Reiche Thür und Thor eröfnen.
Und aus eben solchem wohl äusserst gc
Reichs-Wesen die sorglichsten Folgen drohende!
malen der Berliner Hof die von Ihm verhäng!
derer Lhur-Sächsischen Reichs Lande vorncml^
fertigen/ da doch vielmehr unwidersprechlich istß^,
nen geheiligten d'unänmentnl-Gesetzen gegrünt!
und Westfälischer Friede / ein oberster Richte,!
so lange alle Stände desselben gehalten seynd / in
nen entstehenden Beschwärden / von was Bescl
gens seyn mögen, nach und bey denen Reichs-E
Deese verabscheuen überhaupt alle Vergem,
den Friedens - und Ruhestöhrern so wen.g die n^
Borwand und Entschuldigung/ daß sie vielmehr
lichfte Vorkehr gegen dergleichen Thathandlungeß^
daher aber zugleich von selbst sich crgiebet /
Königs. Preußischer Seits zum Vorwand mehl!
chen Überfalls angeführte / dem disseitigen Alle
 
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