Versteigerungs-Bedingungen
1. Der Verkauf geschieht in der Regel nach den Katalog-
nummern, doch dürfen solche vereinigt oder getrennt
werden; auch wird vorbehalten, aufeer der Reihen-
folge zu versteigern.
2. Die Besichtigung bietet genügend Gelegenheit, sich
von der Beschaffenheit der Gegenstände zu über-
zeugen, so dafe nachträgliche Bemängelungen nicht
angenommen werden. Der Verkauf geschieht ohne
Gewähr für Güte, Beschaffenheit oder Mängel jeder
Art, auch wird eine Gewähr für die im Katalog ent-
haltenen Angaben nicht übernommen.
3. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über.
4. Bei Meinungsverschiedenheiten oder Doppelgeboten
erfolgt nochmaliger Aufruf; letzterenfalls Entscheidung
durch das Los.
5. Verkauf gegen bar oder Fristzahlung nach vorheriger
Vereinbarung.
6. Spätere Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen.
7. Auf den Zuschlagpreis sind 10% Aufgeld zu entrichten.
8. Die Gemälde sind bis auf wenige Ausnahmen gerahmt;
die angegebenen Maße verstehen sich ohne die Rahmen,
vorangestellt ist die Höhe.
9. Kaufaufträge werden zu obigen Bedingungen ohne
besondere Berechnung ausgeführt und können nicht
wieder zurückgezogen werden.
10. Erfüllungsort ist in allen Fällen Hannover.
1. Der Verkauf geschieht in der Regel nach den Katalog-
nummern, doch dürfen solche vereinigt oder getrennt
werden; auch wird vorbehalten, aufeer der Reihen-
folge zu versteigern.
2. Die Besichtigung bietet genügend Gelegenheit, sich
von der Beschaffenheit der Gegenstände zu über-
zeugen, so dafe nachträgliche Bemängelungen nicht
angenommen werden. Der Verkauf geschieht ohne
Gewähr für Güte, Beschaffenheit oder Mängel jeder
Art, auch wird eine Gewähr für die im Katalog ent-
haltenen Angaben nicht übernommen.
3. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über.
4. Bei Meinungsverschiedenheiten oder Doppelgeboten
erfolgt nochmaliger Aufruf; letzterenfalls Entscheidung
durch das Los.
5. Verkauf gegen bar oder Fristzahlung nach vorheriger
Vereinbarung.
6. Spätere Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen.
7. Auf den Zuschlagpreis sind 10% Aufgeld zu entrichten.
8. Die Gemälde sind bis auf wenige Ausnahmen gerahmt;
die angegebenen Maße verstehen sich ohne die Rahmen,
vorangestellt ist die Höhe.
9. Kaufaufträge werden zu obigen Bedingungen ohne
besondere Berechnung ausgeführt und können nicht
wieder zurückgezogen werden.
10. Erfüllungsort ist in allen Fällen Hannover.