Versteigerungs-Bedingungen.
Die Versteigerung geschieht gegen Baarzahlung mit
einem Aufgeld von 10°/o vom Erstehungspreis.
Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelgebot
wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Der Auktionator behält sich das Recht vor,
Nummern zusammen zu nehmen oder zu trennen
oder auch ausser der Reihenfolge des Catalogs
zu versteigern.
Die Käufer sind gehalten ihre Acquisitionen nach jeder
Sitzung in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Durch die öffentliche Ausstellung ist Jedermann Gelegen-
heit gegeben, sich von dem Zustand der zur Versteigerung
gelangenden Blätter zu unterrichten und können Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Berücksichtigung finden.
Die Versteigerung geschieht gegen Baarzahlung mit
einem Aufgeld von 10°/o vom Erstehungspreis.
Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelgebot
wird die betreffende Nummer sofort nochmals ausgeboten.
Der Auktionator behält sich das Recht vor,
Nummern zusammen zu nehmen oder zu trennen
oder auch ausser der Reihenfolge des Catalogs
zu versteigern.
Die Käufer sind gehalten ihre Acquisitionen nach jeder
Sitzung in Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Durch die öffentliche Ausstellung ist Jedermann Gelegen-
heit gegeben, sich von dem Zustand der zur Versteigerung
gelangenden Blätter zu unterrichten und können Reclamationen
nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Berücksichtigung finden.