Versteigerungs-Bedingungen.
Nur den mit Katalog versehenen Personen ist der Zutritt zur Besichtigung un
die Teilnahme in der Auktion gestattet.
Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung in deutscher Reichswährung mit
einem Aufgelde von 10°/o vom Zuschlagspreise. Das Eigentum geht erst mit der
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den Käufer über.
Bei Zweifeln über den Zuschlag wird die betreffende Nummer nochmals aus-
geboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben
entscheidet das Los. Ges. 10. 7. 1902.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzunehmen und
zu trennen, oder auch außer der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen sind von Fachleuten
verfaßt, doch kann eine Gewähr nicht übernommen werden.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und
dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, so können Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlage in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
Aufbewahrung der verkauften Nummern und deren Transport erfolgen
mit aller Sorgfalt, jedoch ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als aus-
schließlicher Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen
wenden, damit ihren Wünschen möglichst umfassend Rechnung getragen werden
kann. Ansichtssendungen können nicht gemacht werden.
übernehmen die bekannten Kunst- und Antiquitätenhandlungen des In- und Auslandes
sowie die unterzeichnete Firma
Anfragen und Schätzungen
gefälligst rechtzeitig an die Firma
F. Ä. C. PRESTER FRANKFURT AM MAIN
Aufträge
Kunsthandlung und Antiquariat
Inhaber: A. Voigtländer-Tetzner
Buchgasse IIa/ Telefon Hansa 4577 / Telegramm*
Adresse: Kunsthandlung Prestel, Frankfurtmain.
Nur den mit Katalog versehenen Personen ist der Zutritt zur Besichtigung un
die Teilnahme in der Auktion gestattet.
Die Versteigerung geschieht gegen Barzahlung in deutscher Reichswährung mit
einem Aufgelde von 10°/o vom Zuschlagspreise. Das Eigentum geht erst mit der
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den Käufer über.
Bei Zweifeln über den Zuschlag wird die betreffende Nummer nochmals aus-
geboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben
entscheidet das Los. Ges. 10. 7. 1902.
Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzunehmen und
zu trennen, oder auch außer der Reihenfolge des Katalogs zu versteigern.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen sind von Fachleuten
verfaßt, doch kann eine Gewähr nicht übernommen werden.
Da durch die Ausstellung Gelegenheit geboten ist, sich von der Eigenschaft und
dem Zustande der einzelnen Gegenstände zu überzeugen, so können Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlage in keinerlei Weise berücksichtigt werden.
Aufbewahrung der verkauften Nummern und deren Transport erfolgen
mit aller Sorgfalt, jedoch ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als aus-
schließlicher Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main.
Auswärtige Kunstfreunde wollen sich wegen
wenden, damit ihren Wünschen möglichst umfassend Rechnung getragen werden
kann. Ansichtssendungen können nicht gemacht werden.
übernehmen die bekannten Kunst- und Antiquitätenhandlungen des In- und Auslandes
sowie die unterzeichnete Firma
Anfragen und Schätzungen
gefälligst rechtzeitig an die Firma
F. Ä. C. PRESTER FRANKFURT AM MAIN
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Kunsthandlung und Antiquariat
Inhaber: A. Voigtländer-Tetzner
Buchgasse IIa/ Telefon Hansa 4577 / Telegramm*
Adresse: Kunsthandlung Prestel, Frankfurtmain.