U N G E N
BEDING
1. Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Barzahlung.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von i5°/o zu entrichten.
3. Sämtliche Ankäufe sind spätestens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in
Scheck auf Frankfurt a.M. an die Firma F. A. C.Prestel zu bezahlen. Spätere Zahlungen
sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig
zu verzinsen. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle sich daraus ergebenden
Schäden (auch für Zins- und Kursverluste) aufzukommen. — Der Unterzeichnete behält
sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 31. Oktober 1928 Zahlung erfolgt ist, den
Verkauf frühestens vierzehn Tage nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und
vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über.
5. Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Interessenten können Gebote oder schrift-
liche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entspre-
chende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende, unbekannte Interessenten werden
gebeten, vor der Auktion mit dem Unterzeichneten in Verbindung zu treten.
6. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kata-
loges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen. Das geringste
Gebot bis zu Mark 100.— ist Mark 1.—, über Mark 100.— Mark 5.—
7. Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
8. Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang zu neh-
men. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise über-
nommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Während der Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht verpflichtet, gesteigerte und
bereits bezahlte Blätter herauszugeben.
9. Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem Zustande der Stücke
und der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Reklamationen keinerlei
Berücksichtigung finden. Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Blätter entstan-
denen Schaden ist der Besucher haftbar.
10. Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher
Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.
E
F. A. C. 1RESTEL
Kunsthandlung und Antiquariat * Inhaber: Voigtländer-Tetzner
FRANKFURT AM MAIN
Buchgasse na / Tel.: Hansa 4577 /Telgr.-Adr.: Kunsthandlung Prestel Frankfurtmain
BEDING
1. Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Barzahlung.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von i5°/o zu entrichten.
3. Sämtliche Ankäufe sind spätestens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in
Scheck auf Frankfurt a.M. an die Firma F. A. C.Prestel zu bezahlen. Spätere Zahlungen
sind nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig und bankmäßig
zu verzinsen. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle sich daraus ergebenden
Schäden (auch für Zins- und Kursverluste) aufzukommen. — Der Unterzeichnete behält
sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 31. Oktober 1928 Zahlung erfolgt ist, den
Verkauf frühestens vierzehn Tage nach der Versteigerung ohne Fristsetzung zu annullieren und
vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über.
5. Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Interessenten können Gebote oder schrift-
liche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entspre-
chende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende, unbekannte Interessenten werden
gebeten, vor der Auktion mit dem Unterzeichneten in Verbindung zu treten.
6. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kata-
loges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen. Das geringste
Gebot bis zu Mark 100.— ist Mark 1.—, über Mark 100.— Mark 5.—
7. Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
8. Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang zu neh-
men. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise über-
nommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Während der Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht verpflichtet, gesteigerte und
bereits bezahlte Blätter herauszugeben.
9. Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem Zustande der Stücke
und der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Reklamationen keinerlei
Berücksichtigung finden. Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Blätter entstan-
denen Schaden ist der Besucher haftbar.
10. Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher
Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.
E
F. A. C. 1RESTEL
Kunsthandlung und Antiquariat * Inhaber: Voigtländer-Tetzner
FRANKFURT AM MAIN
Buchgasse na / Tel.: Hansa 4577 /Telgr.-Adr.: Kunsthandlung Prestel Frankfurtmain