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BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Barzahlung.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von i5°/o zu entrichten.
3. Sämtliche Ankäufe sind spätestens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in
Scheck auf Frankfurt a. M. an die Firma F. A. C.Prestel zu bezahlen. Spätere Zahlungen
sind nur mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis des Unterzeichneten zulässig
und bankmäßig zu verzinsen. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle sich
daraus ergebenden Schäden (auch für Zins- und Kursverluste) aufzukommen. — Der
Unterzeichnete behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 15. Juni 1930 Zahlung
erfolgt ist, den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über.
5. Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Interessenten können Gebote oder schrift-
liche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entspre-
chende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende, unbekannte Interessenten werden
gebeten, vor der Auktion mit dem Unterzeichneten in Verbindung zu treten.
6. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kata-
loges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen. Das geringste
Gebot bis zu Mark 100.— ist Mark 1.—, über Mark 100.— Mark 5.—.
7. Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
8. Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang zu neh-
men. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise über-
nommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Während der Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht verpflichtet, gesteigerte und
bereits bezahlte Gemälde und Blätter herauszugeben.
9. Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem Zustande der Stücke
und der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Reklamationen keinerlei
Berücksichtigung finden. Für etwaigen Schaden der Stücke, der durch unsachgemäße
Behandlung durch Besucher entstanden ist, muß der betreffende Besucher haftbar ge-
macht werden.
10. Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher
Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.
Kunsthandlung und Antiquariat * Inhaber: Albert Voigtländer-Tetzner
Buchgasse na / Telefon 24577 / Telegramm-Adr.: Kunsthandlung Prestel Frankfurtmain
FRANKFURT
MAIN
BEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung geschieht in Reichsmark ausschließlich gegen sofortige Barzahlung.
2. Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von i5°/o zu entrichten.
3. Sämtliche Ankäufe sind spätestens einen Tag nach Beendigung der Auktion in bar oder in
Scheck auf Frankfurt a. M. an die Firma F. A. C.Prestel zu bezahlen. Spätere Zahlungen
sind nur mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis des Unterzeichneten zulässig
und bankmäßig zu verzinsen. Bei Verzögerung der Zahlung hat der Käufer für alle sich
daraus ergebenden Schäden (auch für Zins- und Kursverluste) aufzukommen. — Der
Unterzeichnete behält sich das Recht vor, wenn nicht spätestens am 15. Juni 1930 Zahlung
erfolgt ist, den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen
Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über.
5. Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Interessenten können Gebote oder schrift-
liche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der Auktion entspre-
chende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende, unbekannte Interessenten werden
gebeten, vor der Auktion mit dem Unterzeichneten in Verbindung zu treten.
6. Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kata-
loges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen. Das geringste
Gebot bis zu Mark 100.— ist Mark 1.—, über Mark 100.— Mark 5.—.
7. Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag nicht sofort zwischen
den Beteiligten beglichen werden, so wird die fragliche Nummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleicher Zeit ein und dasselbe Gebot abgeben und
die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, entscheidet das Los.
8. Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang zu neh-
men. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise über-
nommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Während der Dauer der Auktion ist der Versteigerer nicht verpflichtet, gesteigerte und
bereits bezahlte Gemälde und Blätter herauszugeben.
9. Da Gelegenheit geboten ist, sich an den Besichtigungstagen von dem Zustande der Stücke
und der Richtigkeit der Katalogangaben zu überzeugen, können Reklamationen keinerlei
Berücksichtigung finden. Für etwaigen Schaden der Stücke, der durch unsachgemäße
Behandlung durch Besucher entstanden ist, muß der betreffende Besucher haftbar ge-
macht werden.
10. Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als ausschließlicher
Gerichtsstand gilt Frankfurt a. M.
Kunsthandlung und Antiquariat * Inhaber: Albert Voigtländer-Tetzner
Buchgasse na / Telefon 24577 / Telegramm-Adr.: Kunsthandlung Prestel Frankfurtmain
FRANKFURT
MAIN