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Protokoll deren Kaiserlich-Königlich-Landesfürstlichen Verordnungen und Gesetze In Publico Ecclesiasticis: ... Samt einem weitläufigen Alphabetisch und kronologischen Register über jede in dem Werke behandelte Gegenstände (Band 6): [1786 - 1787] — Graz: Leykam, 1788 [VD18 90753895]

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https://doi.org/10.11588/diglit.45289#0051
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Als Wird solches zur Wissenschaft und künftigen Benehmung hke-
Mit erinneret. Graz den 27. Dezemb. 1787.

Nro. 74-
/^eine Majestät befehlen denen sämmentltchen Lehrern der höheren Wts
senfchaften schärfest einzubinden, daß sie weder mit Schriften, noch
in ihren Privatunterredun-en mit den Schülern jemals Grundsätze,
welche gegen die katholische Religion streiten, behaupten, oder das, waS
sie öffentlich zu lehren angewiesen jenen, umstossen, oder anderst aus-
legen, und dadurch über die Gründlichkeit der Religionslehre Zweifel er-
regen ; sondern, daß sie auch über jene Gegenstände, die zwar nicht
unmittelbar Glaubenssätze seyen, aber doch Ehrfurcht und Achtung ver-
dienen, selbst damals, wenn sie ihren Schülern wirkliche Gebrechen La-
bei aufdecken, mit bescheidener Mässigung sich ausdrücken sollen. Wie»
den 29. Dezember §787»


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