Alphabetisch s und kronologisches
An der linken Spalte ist der ^umsm8 der Verordnungen
Graz den i zten
Septemb. 1787.
Wien den öten
Novemb. 1786.
Wien den röten
May 1787.
Graz den zoten
August 1787«
Wien den r yten
Zenner 1787.
Wien den Zten
Hornung !787»
Wien den iten
Jul. 1787.
Wien den 7ten
August 1787-
Wien den 12ten
April !787-
Graz den asten
Zun. 1787.
inresssco (das Vermögen der) verstorbenen
sakularisirten Ordensgeistlichen und aufgehobe-
nen Nonnen soll nach der gesetzlichen Erbfol-
ge vercheilet werden. Viels Protokoll Zten
Band Nro. Z7. ...... .
Ablässe (die Erwähnung aller) wobei die Wir-
kung sich auf die Seelen im Fegfeuer erstrecken
sollte, ist künftig in allen Büchern hindan zu
lasten
Ablasse (die Kundmachung des Bisthum Sekkaui-
schen Unterrichts, wegen der) wird begneh*
miget
Akatholiken (die zwischen) und Katholiken ge-
schlossenen Ehen sind unauflösbar. Viels Pro.
tokoll aten Band Nro. 2Z. zö. 52. .
Akatholiken ( den ) wird für gesummte deutsche
Erbstaaken nur einen Bußtag und einen Fest-
tag im Zahre zu halten gestattet. Viäs To-
leranz. .........
Akatholiker (die Aufgebotte der) können an ei-
nem ihnen gebotenen Feyertage vorgenommen
werden
Altarpkivilegien (die) sollen sammentlich aufae.
hoben werden. Vi6e dieses. Bandns Nro. Z4.
Alumnen (den) der Generalseminarien sollen ih,
re Rektoren an Sonn - und gebotenen Feper-
> tagen von l r. bis 1 2. Uhr auf die Seelsorg-
übung anpassende erbauliche Vorlesungen halten
AemLer (sollen an abgewürdigten Feyertagen kei-
ne) gehalten werden. Viäs Protokoll iten
Band Nro. !. Nachtrag Nro. 27. 2ten Band
Nro. 2. Pfarrer, Dominien, Geistlichkeit,
Seelsorger, Zten Band Nro. zz. Z8. Dieses
Bands Werktagen , » . . . .
Nro. 5 4^
Nro. Z.
Nro. z 4s
Nro. 5 r,
Nro. ,c>.
Nro. l Z^
Nro. 4!,
1
Nro. 47.
Nro. 27^
Nro.
pxot. 6.S.