tationsbrief blos die Unterschrift von dem Herrn Landes-Chef beygefttzet
werden solle, mit welcher Präsentation sich der Impetrant wegen seiner
Jnstaüirung in chirimalibuä bey dem Herrn Ordmario Zu melden habe.
Wien den zoten May 1784.
<^ie den Stiftern und Klöstern inkorporirten Kuratbeneficien unterlie-
geten dem Konkurse nicht, jedoch sind künftighin nur solche Ordens-
geistliche dahin auszusetzen, die jener Anno 1782 Allerhöchst ungeordne-
ten allgemeinen Pastoralprüfung sich unterzohen haben, oder noch nach-
träglich sich unterziehen. Wien den iten Juny i?84-
Nro. 69.
/I^eine Majestät befehlen, daß von nun an die Beleuchtungen, und das
zu küffen geben der Reltquien, da durch jenes das, an daß äußer-
liche allzugewöhnte Volk von der ihm als Pflicht obliegenden Anbettung
Gottes ab-und zur Verehrung der Kreaturen Zu sehr hmgeleitet wurde,
dieses aber dem Begriefe der wahren Verehrung nicht entspreche, wie auch
das zum Aberglauben öfters führende Anrühren der Bilder, Rosenkränze,
Pfenninge, Kreuze, uud dergleichen an die Reliquien eingeftellet, dann
allen Mannsmnd Frauenklöstern , und selbst der Weltgeistlichkeit die Ver-
fertigung oder AuStheilung der Amuleten, und der den Begrief der auf-
gehobenen Bruderschaften nur noch nährenden Scapulieren, und Gürtel
untersaget, auch niemanden mit geweihten, oder für geweiht ausgegebenen
Kerzen, Rosenkränzen, Rauchwerken, und anderen derley Sachen zu han-
deln erlaubet werden solle. Graz den uten Juny 1784«
Nro. 70.
/^eine Majestät haben die höchste Gesinnung genußerct, daß jene Aus-
sctzungen der Reliquien, mit welchen ein sehr auffallender Prunk
verbunden wird, oder wobey die Reliquien selbst über das Hochwürdigste
hinauf gestellet, oder in der Mitte des Altars, wo der für das Hoch-
würdige gebührende Ort ist, mit 2 oder mehreren darneben stehenden
Leuchtern, und brennenden Kerzen ausgesezt zu werden pflegen, und an-
dere derley AuSsezungen, wodurch das an das sinnliche sehr gewohnte
Volk leicht von der ihm als Pflicht obliegenden Anbetung Gottes ab-
und vielmehr zur Verehrung der Reliquie« der Heiligen hmgeleitet wer-
den kann, beschränket werden mögen.
Wie nun dieses ohne Verursachung eines Aufsehens zu bewirken sey ,
wollen AUerhöchstdieselben der Klugheit der Herren Ordinarien überlassen.
Graz den uten Juny 1784-
III. Band-
Mo
werden solle, mit welcher Präsentation sich der Impetrant wegen seiner
Jnstaüirung in chirimalibuä bey dem Herrn Ordmario Zu melden habe.
Wien den zoten May 1784.
<^ie den Stiftern und Klöstern inkorporirten Kuratbeneficien unterlie-
geten dem Konkurse nicht, jedoch sind künftighin nur solche Ordens-
geistliche dahin auszusetzen, die jener Anno 1782 Allerhöchst ungeordne-
ten allgemeinen Pastoralprüfung sich unterzohen haben, oder noch nach-
träglich sich unterziehen. Wien den iten Juny i?84-
Nro. 69.
/I^eine Majestät befehlen, daß von nun an die Beleuchtungen, und das
zu küffen geben der Reltquien, da durch jenes das, an daß äußer-
liche allzugewöhnte Volk von der ihm als Pflicht obliegenden Anbettung
Gottes ab-und zur Verehrung der Kreaturen Zu sehr hmgeleitet wurde,
dieses aber dem Begriefe der wahren Verehrung nicht entspreche, wie auch
das zum Aberglauben öfters führende Anrühren der Bilder, Rosenkränze,
Pfenninge, Kreuze, uud dergleichen an die Reliquien eingeftellet, dann
allen Mannsmnd Frauenklöstern , und selbst der Weltgeistlichkeit die Ver-
fertigung oder AuStheilung der Amuleten, und der den Begrief der auf-
gehobenen Bruderschaften nur noch nährenden Scapulieren, und Gürtel
untersaget, auch niemanden mit geweihten, oder für geweiht ausgegebenen
Kerzen, Rosenkränzen, Rauchwerken, und anderen derley Sachen zu han-
deln erlaubet werden solle. Graz den uten Juny 1784«
Nro. 70.
/^eine Majestät haben die höchste Gesinnung genußerct, daß jene Aus-
sctzungen der Reliquien, mit welchen ein sehr auffallender Prunk
verbunden wird, oder wobey die Reliquien selbst über das Hochwürdigste
hinauf gestellet, oder in der Mitte des Altars, wo der für das Hoch-
würdige gebührende Ort ist, mit 2 oder mehreren darneben stehenden
Leuchtern, und brennenden Kerzen ausgesezt zu werden pflegen, und an-
dere derley AuSsezungen, wodurch das an das sinnliche sehr gewohnte
Volk leicht von der ihm als Pflicht obliegenden Anbetung Gottes ab-
und vielmehr zur Verehrung der Reliquie« der Heiligen hmgeleitet wer-
den kann, beschränket werden mögen.
Wie nun dieses ohne Verursachung eines Aufsehens zu bewirken sey ,
wollen AUerhöchstdieselben der Klugheit der Herren Ordinarien überlassen.
Graz den uten Juny 1784-
III. Band-
Mo