jnterm rten dieses Monats ist die allerhöchste Verordnung ergangen,
" daß, nachdem künftighin, zu genauer Kenntniß des Populationöstan. s,
auch über die bey den Regimentern sich ergebende Lauf, Trauungs - und
Sterbfälle die patentmaßigen Register von den Regimentskaplänen wer-
den geführt, und nach Verlauf eines jeden Jahrs die Summarien davon
durch den Weg der General-Militarkommandi an die politischen Landes-
stellen zu Verfassung des Total-Ausweises abgegeben werden, den Orts-
pfarrern die Weisung zu geben sey, daß sie die von ihnen getauften, ge-
trauten, und begrabenen Militarpersonen führohin zwar in ihren Pfarre
Registern eintragen, hingegen aber aus den an die Kreisämter einzuscu-
Denden Jahrstabellen hinweg lassen sollen, weil sonst die Militarpersonen
Zweymal erschienen, und solches die Populationsberechnung verwirren wur-
de, wornach sich also die sammtlichen Jnnerösterreichischen Pfarrer zu be-
nehmen haben werden. Graz den i6ten Juny 1784.
Nro. 72.
Ou Hindanhaltung verschiedener dort und da noch im Schwang gehen-
der Ausschweifungen gegen das unterm izten December 1774 kund-
gemachte allerhöchste Patent, mittels welchen die Stollgebühr in denKais.
Kön. Erblanden nach Verschiedenheit des Standes aller Klassen von Per-
sonen festgesetzt ist, dann zu Warnung aller Pfarrer und Seelsorger, die
sich sowohl durch Vorschriftswidrige Abforderung einer höhern Stolgebühr,
als durch sich angemaßte Abnahm eines ausdrücklich verbotenen Neutauf,
Beicht-oder Versehgelds einer Übertretung des Landesfürstlichen Gesetzes
schuldig wissen, wird durch gegenwärtige Kurrende nicht allein die genaue
Beobachtung obgedachten Patents neuerdings nachdrücklichst, und unter
schärfester Ahndung gegen die Zuwiderhandelnden anbefohlen, sondern auch
Verordnet, daß jeder Pfarrer für die abgenommenen Stolgebühren eine
Bescheinigung ausstellen solle, damit jede Grundobrigkeit sich in allen
Fällen derbeschehenenAbnahm versichern, dieBegräbnißkosten indasJn-
ventarium eintragen, und bey verkommenden Beschwerden den Beystand
oder Unbestand derselben anzeigen könnte. Graz den ^ten Juny 1784-