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Aü endlichen auch vermög der höchst begnehmigten Einleitung Hierlandes
dre Pfarrer dahin angewiesen sind/daß selbe an denen Oertern,wo sich sol-
che Kinder in der Verpflegung finden, nicht allein die Obsicht darüber fuh-
ren , sondern auch das gebührende Verpflegsquantum monatlich denen Psteg-
eltern bezahlen, folglich den hierzu aus dem Waisen-und Findelhause von
Zeit zu Zeit empfangenden Vorschuß verrechnen sollen; so zeiget
Ztens Der in dem Druck gelegte , kurz, und deutliche Unter-
richt, was eigentlich der betreffende Pfarrer zu beobachten haben wir>; Urn
aber auch die dießfällige Verrechnung auf die möglichste kurze Art einzu-
richten, und den Seelsorgern die hiebey habende Bemühung so wenig be-
schwerlich zu machen, als es die gute Ordnung nur erlaubet / findet sich ber-
diesem Unterricht zugleich in besondern Zur täglichen Ausschreibung, oder
Iournalisirung vorbereiteter Bogen, mittels dessen die ganze Rechnung nur
darinnen Zu bestehen haben wird, daß, wie der Empfang, und tue Ver-
wendung auf diesem Bogen zu erscheinen hat, so auch nachhin derselbe dem
halbjährig zur Untersuchung 36 locum kommenden OomnErio überge-
ben werde.
Alle diese dahin getroffene Einleitungen Zielen eigentlich auf die pünkt-
liche Genauigkeit, und auf die ordentlichst - richtigst - und gleichförmigste
Behandlung, so auch wie auf die leichtere Uiberseh - und Leitung des Ge-
schäftes im ganzen, so wie in allen seinen Thcilen ab; und bey der aller-
höchst gefaßten Entschließung zufolge, welche die dahin beretts eingerichtete
Armen Versorgungsansialten auf den nämlichen Fuß in gesamten kais. köm
Erblanden ebensals einzuführen sind, ergiebet sich die Nothwcndigkeit von
sechsten, daß sich nicht allem denen Grundsätzen in der Hauptsache, sondern
auch in der Ausführung denenselben , soweit es die Lokalumstände möglich
machen, denen dahin mit gutem Erfolg eingeleiteten innerlichen Einrichtun-
gen, und vorgewählten Maaßregeln, und Modalitäten gleichförmig zu be-
nehmen, und, soviel thunlich, mit denen nämlichen Beobachtungen, und
aus gleiche Weise fürzugehen getrachtet werde.
In diesen Absichten will man dahero in einem und andern dem In. Oest.
Oubernio zu seiner näheren Ersetzung, und gleichmäßigen Gebrauch diese
hierorts bestehende Einleitungen, so, wie auch über die Einrichtung des hie-
sigen Hauptspitals die an das Publikum dahin hinausgegebene Nachrich-
ten der weiteren Anlage mitzutheilen nicht entstehen.
Uibrigens hat man aus dieser Veranlassung auch nicht unermneret las-
sen wollen, daß, nachdem die allerhöchste Gesinnung dahin gehet, daß alle
Waisen dahin mit dem zureichenden Kostgeld, zur Versorg und Erziehung
so, wie in der Verköst, Kleidung, und dem erhaltenden Unterricht überhaupt
gleichgehalten werden sollen; die Bedeckung des ganzen Bedarfes des Ar-
meninstituts die Nothwenvigkeit nach sich gezogen habe, denen hiesigen ge-
stifteten Waisen 6o. fl. zum Gebühr gleich auszumeffen. Welche Beobach-
tung dann auch inAbsicht auf die dortländige Behandlung der Waisen nach
Umständen m gleiche Betrachtung zu ziehen seyn wird. Wien den 5. Jan. 1785°
Nro. n.
Se. Majestät haben ihme überhaupt die Befugniß zu er-
theilen geruhet, in Ansehung der nicht vermöglichen Weibsbilder, so sich
außer Lands vermählen, in derley so bestimmten Fällen nicht nur zu dispensis
ren, iondern auch reoprocum zu begnädigem
Daher ihme diese allerhöchsteEntschließung zur Nachach-
tnng mit dem Beysatze hierdurch bedeutet wird, daß selbes die hier nach
B K etthei-
Aü endlichen auch vermög der höchst begnehmigten Einleitung Hierlandes
dre Pfarrer dahin angewiesen sind/daß selbe an denen Oertern,wo sich sol-
che Kinder in der Verpflegung finden, nicht allein die Obsicht darüber fuh-
ren , sondern auch das gebührende Verpflegsquantum monatlich denen Psteg-
eltern bezahlen, folglich den hierzu aus dem Waisen-und Findelhause von
Zeit zu Zeit empfangenden Vorschuß verrechnen sollen; so zeiget
Ztens Der in dem Druck gelegte , kurz, und deutliche Unter-
richt, was eigentlich der betreffende Pfarrer zu beobachten haben wir>; Urn
aber auch die dießfällige Verrechnung auf die möglichste kurze Art einzu-
richten, und den Seelsorgern die hiebey habende Bemühung so wenig be-
schwerlich zu machen, als es die gute Ordnung nur erlaubet / findet sich ber-
diesem Unterricht zugleich in besondern Zur täglichen Ausschreibung, oder
Iournalisirung vorbereiteter Bogen, mittels dessen die ganze Rechnung nur
darinnen Zu bestehen haben wird, daß, wie der Empfang, und tue Ver-
wendung auf diesem Bogen zu erscheinen hat, so auch nachhin derselbe dem
halbjährig zur Untersuchung 36 locum kommenden OomnErio überge-
ben werde.
Alle diese dahin getroffene Einleitungen Zielen eigentlich auf die pünkt-
liche Genauigkeit, und auf die ordentlichst - richtigst - und gleichförmigste
Behandlung, so auch wie auf die leichtere Uiberseh - und Leitung des Ge-
schäftes im ganzen, so wie in allen seinen Thcilen ab; und bey der aller-
höchst gefaßten Entschließung zufolge, welche die dahin beretts eingerichtete
Armen Versorgungsansialten auf den nämlichen Fuß in gesamten kais. köm
Erblanden ebensals einzuführen sind, ergiebet sich die Nothwcndigkeit von
sechsten, daß sich nicht allem denen Grundsätzen in der Hauptsache, sondern
auch in der Ausführung denenselben , soweit es die Lokalumstände möglich
machen, denen dahin mit gutem Erfolg eingeleiteten innerlichen Einrichtun-
gen, und vorgewählten Maaßregeln, und Modalitäten gleichförmig zu be-
nehmen, und, soviel thunlich, mit denen nämlichen Beobachtungen, und
aus gleiche Weise fürzugehen getrachtet werde.
In diesen Absichten will man dahero in einem und andern dem In. Oest.
Oubernio zu seiner näheren Ersetzung, und gleichmäßigen Gebrauch diese
hierorts bestehende Einleitungen, so, wie auch über die Einrichtung des hie-
sigen Hauptspitals die an das Publikum dahin hinausgegebene Nachrich-
ten der weiteren Anlage mitzutheilen nicht entstehen.
Uibrigens hat man aus dieser Veranlassung auch nicht unermneret las-
sen wollen, daß, nachdem die allerhöchste Gesinnung dahin gehet, daß alle
Waisen dahin mit dem zureichenden Kostgeld, zur Versorg und Erziehung
so, wie in der Verköst, Kleidung, und dem erhaltenden Unterricht überhaupt
gleichgehalten werden sollen; die Bedeckung des ganzen Bedarfes des Ar-
meninstituts die Nothwenvigkeit nach sich gezogen habe, denen hiesigen ge-
stifteten Waisen 6o. fl. zum Gebühr gleich auszumeffen. Welche Beobach-
tung dann auch inAbsicht auf die dortländige Behandlung der Waisen nach
Umständen m gleiche Betrachtung zu ziehen seyn wird. Wien den 5. Jan. 1785°
Nro. n.
Se. Majestät haben ihme überhaupt die Befugniß zu er-
theilen geruhet, in Ansehung der nicht vermöglichen Weibsbilder, so sich
außer Lands vermählen, in derley so bestimmten Fällen nicht nur zu dispensis
ren, iondern auch reoprocum zu begnädigem
Daher ihme diese allerhöchsteEntschließung zur Nachach-
tnng mit dem Beysatze hierdurch bedeutet wird, daß selbes die hier nach
B K etthei-