stmLttarLs auf eigene Kosten studirende Theologen, dann b die gleichfalls
außer dem Generalseminarro auf Kosten ihrer Stifter', Klöster, oder
Orden , der Theologie obliegenden, bereits eingekleideren Religiösen von
halb zu halb Jahre anhero angezeiget werden. Wien den i4ten July
^85.
/As sind zwar dem In. Oest. Gubernio unterm rren September 1783
bey Gelegenheit, als demselben aufgetragen wurde, in Absicht auf
dem Gesundheitsstand bedacht zu seyn, womit sonderlich in den Haupr-
städren die Begräbnisse in Kirchen und Grüften der Städte und Vorstäd-
te ganz abgestellet, und die Pfarrer, welche die Stollgebühren von Be-
gräbnissen beziehen, zur Errichtung neuer Gottesäcker in entfernteren Ge-
genden verhalten werden, Untereinst die der nicderösterreichischen Landes-
regierung mit allerhöchster Genehmigung vorgeschriebenen Direktiv-Regeln
mitgetheilet worden.
Belangend hingegen die von dem In. Oest. Gubernio geäußerte Ver-
legenheit wegen Herstellung solcher abseitigen neuen Kirchhöfe auf dem
Lande, so ist solche ganz leicht zu beheben, sobald man sich weiters zue
Richtschnur nimmt, daß
1. Die Kirchhöfe in kleinen nicht sehr bewohnten Märkten und Dör-
fern nur nach dem Verhältnisse der Populazion, und der ihnen angemesse-
nen gewöhnlichen Sterbfälligkeit größer oder kleiner zu seyn haben, mit-
hin auch die Auslage für den Ankauf des Grundes, sonderlich wenn die-
ser Zweckmäßig benutzet, und die Gruben auf 4 Schuhe breit, wenigst 6
Schuhe tief gemacht werden, so, wie für die Zurichtung nicht sehr be-
trächtlich seyn könne.
L. Daß es nicht nöthig sey, diese Kirchhöfe mit kostbaren und hohen
Ziegelmauern einzufangen, sondern daß an dem genug geschehe, wenn sol-
che, wie es auch für N. Oest. bereits Vorgeschrieben worden, mit denen
im Orte wohlfeilsten Materialien, als hölzernen Planken, Steinen, oder
Leimerde, auch nur so hoch aufgeführet werden, damit dem Vieh der
Emtritt zur Waide in dem Kirchhofe gesperret werde.
Z. Daß, da in dergleichen Fällen doch immer auf freywillige Fuh-
ren und Handarbeiten der Pfarrkinder Rechnung gemacht werden kann,
in jenen Ortschaften, wo der Pfarrer ohne Verkürzung der Kongrua die
Auslage nicht auf sich zu nehmen vermag, die Herstellung des ueuen Kirch-
hofes auS den vorhandenen Kirchengeldern, jedoch mit vorläufiger Wissen-
schaft und Einwilligung des vorgesetzten Kreishauvtmanns hergenommen,
und die eingehenden Begräbnißtaxen zur Wiederergänzung des angewie-
senen Kirchen Kapitals verwendet werden sollen. Wien Den szten July
Nro-
außer dem Generalseminarro auf Kosten ihrer Stifter', Klöster, oder
Orden , der Theologie obliegenden, bereits eingekleideren Religiösen von
halb zu halb Jahre anhero angezeiget werden. Wien den i4ten July
^85.
/As sind zwar dem In. Oest. Gubernio unterm rren September 1783
bey Gelegenheit, als demselben aufgetragen wurde, in Absicht auf
dem Gesundheitsstand bedacht zu seyn, womit sonderlich in den Haupr-
städren die Begräbnisse in Kirchen und Grüften der Städte und Vorstäd-
te ganz abgestellet, und die Pfarrer, welche die Stollgebühren von Be-
gräbnissen beziehen, zur Errichtung neuer Gottesäcker in entfernteren Ge-
genden verhalten werden, Untereinst die der nicderösterreichischen Landes-
regierung mit allerhöchster Genehmigung vorgeschriebenen Direktiv-Regeln
mitgetheilet worden.
Belangend hingegen die von dem In. Oest. Gubernio geäußerte Ver-
legenheit wegen Herstellung solcher abseitigen neuen Kirchhöfe auf dem
Lande, so ist solche ganz leicht zu beheben, sobald man sich weiters zue
Richtschnur nimmt, daß
1. Die Kirchhöfe in kleinen nicht sehr bewohnten Märkten und Dör-
fern nur nach dem Verhältnisse der Populazion, und der ihnen angemesse-
nen gewöhnlichen Sterbfälligkeit größer oder kleiner zu seyn haben, mit-
hin auch die Auslage für den Ankauf des Grundes, sonderlich wenn die-
ser Zweckmäßig benutzet, und die Gruben auf 4 Schuhe breit, wenigst 6
Schuhe tief gemacht werden, so, wie für die Zurichtung nicht sehr be-
trächtlich seyn könne.
L. Daß es nicht nöthig sey, diese Kirchhöfe mit kostbaren und hohen
Ziegelmauern einzufangen, sondern daß an dem genug geschehe, wenn sol-
che, wie es auch für N. Oest. bereits Vorgeschrieben worden, mit denen
im Orte wohlfeilsten Materialien, als hölzernen Planken, Steinen, oder
Leimerde, auch nur so hoch aufgeführet werden, damit dem Vieh der
Emtritt zur Waide in dem Kirchhofe gesperret werde.
Z. Daß, da in dergleichen Fällen doch immer auf freywillige Fuh-
ren und Handarbeiten der Pfarrkinder Rechnung gemacht werden kann,
in jenen Ortschaften, wo der Pfarrer ohne Verkürzung der Kongrua die
Auslage nicht auf sich zu nehmen vermag, die Herstellung des ueuen Kirch-
hofes auS den vorhandenen Kirchengeldern, jedoch mit vorläufiger Wissen-
schaft und Einwilligung des vorgesetzten Kreishauvtmanns hergenommen,
und die eingehenden Begräbnißtaxen zur Wiederergänzung des angewie-
senen Kirchen Kapitals verwendet werden sollen. Wien Den szten July
Nro-