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Protokoll deren kaiserlich-königlich-landesfürstlichen Verordnungen, und Gesetze In Publico Ecclesiasticis: ... Samt einem weitläufigen alphabetisch u. kronologischen Register über jede in dem Werke behandelte Gegenstände (Band 4): [1784 - 1785] — Graz: Miller, 1786 [VD18 90753828]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.45286#0075
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I

Wien den 28ten
Februar 178s»

Wien den24ten
Marz 178s.
Wien den zoten
May 178s.

Griechischen Sprache ( ohne in brr) die erste
Klasse zu haben, soll kein Poet oder Rhetor ein
Stipentium oder Pramium erhalten. Vicke
Prot. zten Bandes Nro. 90. 94. 120. 129.
Grundobrikeiten und Gemeinden sollen zur Er-
richtung der Gemeindschulen beitragen . .
Güter s aus ) gestiftete jährliche Geld, oder Na-
turalgaben für Pfarren, Kirchen, Spitaler rc.rc.
darfen nicht in Kapital angeleget werden .

Nro. Z7»
Nro. 51.

Nro. 74»


Wien den 27ten
November 1785.

^auserausraucherung ( die ) an den Bora-
öd bende der Weihnachten, des neuen Jahrs,
und der H. z Königen solle allgemein eingestellt

seyn

Nro. uz.

Wien den 29km
August 1785.
Wien den i8ten
April 1785.

Wien den 2oten
May 1785»

1.
^Mnventursunkösten ( die ) bey zu einem Vi-
stum gehörigen Gütern hat jederzeit der neue
Hr. Bischof zu vergütten .....
Juden ( die in den K. K. Landen befindliche) find
in den Ehen, in soweit es die Gültigkeit des
Civilkontrakts betrift, nach den Ehepatent zu
beurtheilen ........
Jurament ( von den wenigst einmal verkündeten
Brautleuten soll kein ) abgenommen werden.
Viäe Nro. so. Eid ..... .

Nro. iso.
Nro. 57»
Nro. 67.

Wien den zten
November 178s.

Graz den 28ten
May 178 s.
Graz den zoten
Juni 178 s.
Graz den 2z.
Marz 178s.

Wien den 2iten
Febr. 178 s.


Kaffeehäuser ( die) sollen an Sonn-undFeyer-
tagen nur in jenen 2 Stunden, da in der
Hauptkirche Amt und Predigt ist, gesperret
styn . .
Kanzelreden sollen die Seelsorger von der Nuzbar-
keit des Armeninstituts abhalten ....
Kaplanen (chen schon exponirten) sollen die Pfar-
rer einzig die Ausübung der Aktuum Parochia-
lium übergeben ........
Kapuziner-Provinzials ( bey sich ergebenden Todt-
falle des ) solle der Guardian zu Graz seine
Stelle vertreten. Vi^e Prot. zten BandesNro.
IZ6 ..........
Katechet ( keiner soll in der Hauptstadt, oder
größeren Städten als ) angestellet werden, der
! nicht inner einen Jahre geprüfte worden ist. Vi-
U 2


Nro.
Nro.
Nro.
Nro.

109.
67-
8s.
ZO»

 
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