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Protokoll deren kaiserlich-königlich-landesfürstlichen Verordnungen, und Gesetze In Publico Ecclesiasticis: ... Samt einem weitläufigen alphabetisch u. kronologischen Register über jede in dem Werke behandelte Gegenstände (Band 4): [1784 - 1785] — Graz: Miller, 1786 [VD18 90753828]

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https://doi.org/10.11588/diglit.45286#0076
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cke Prot. iten Bandes Nachtrag Mo. 17. Le
24. 2ttn Bandes Nro. n6. zten Bandes Mo.

Graz den sten
Juli 178s.
Wien den loten
Sept. 178s»
Wien den iHten
Febr. 178s.
Wien den i4ten
Febr. 178s.
Wien den i8ten
Febr. 178s.
Wien den Ziten
März 178 s.
Wien den 6tm
April 178s.
Wien den 28ten
April 178 s.

Wien den 7ten
Jenner 178 s.
Wien den 2iten
Merz. 1784.

22. 2Z. 112 ........
Katechesis ( während der ) in den Gotteshäu-
sern soll niemanden etwas abgereicher werden.
Vicle Prot. iten Bandes Nro. 1. Lc n.
Katechetischen ( bey dem ) Unterrichte sollen die
Geistliche der aufgehobenen Klöster und Stifter
angestellet werben . . . . . . .
Katechißmus ( der sogenannte katechisirte oder
zergliederte Auszug des grossen ) solle unterdrü-
cket und dessen Gebrauch nicht gestattet werden.
Katechißmus ( der sogenannte katechisirte oder
Zergliederte Auszug des grossen ) Nro. 4 wird
zu gebrauchen verbotten .....
Kinder ( die ) werden auf das Land von dem K.
K. vereinigten Findelhaufe Zu Graz in die Kost
gegeben. Vicle Nro. ss .... .
Kinder ( für die ohne Tauf verstorbene ) solle kei-
ne abgesonderte Grabstädte auf den Freydhöfen
unterhalten werden. Vicle Nro. 62 . .
Kindern ( Elternlosen ) soll der Vorzug vor an-
deren in der Versorgung gegeben werden. Vi-
<le Nro. z8. ........
Kinder ( die Katholischen mögen ihre ohne Taufe
verstorbene ) auf dem Kirchhofe abgesondert,
oder unter ändern begraben, sollen aber dieA-
katholiker in der Vegrabnißart ihre Kinder nicht
hinderen. Vicle. Nro. 52 . . . . .
Kirchen ( bey Erbauung der neuen ) soll die Ver-
fielfältigung der Altäre vermindert werden .
Kirchenkapitalien ( die) sollen alle in Fundo
publiko angeleget werden. Viele Prot. 2ten
Bandes Nro. 19 dieses Bandes Nro. 7Z- 7s.

Graz den roten
Feb. 178s.
Graz den sten
Juli 178s.
Wien den i8ten
Febr. 178s.

Wien den 2sten
Iuly 178s.
Graz den i2ten
Merz 178s.

H4 - - - - - .
Kirchen ( an den Thüren der) soll die Stollord-
nung angeschlagen werdem Viele Stollord-
nung . . . -> . . .....
Kirchen ( aus den ) sollen alle unfchikfame Ver-
zierungen, und Gemählde abgefchafet werden.
Vi6e Prot. Zten Bandes Nro. 20 ss. .
Kirchengelder ( die ) sollen binnen Jahr und
Tage 2 clie publicmioui8 in öffentlichen Fond
angeleget werden. Viele Stiftungsgelder. Vi-
ele Nro. 73 74 7s ......
Kirchengeldern ( von den vorhandenen ) können
gegen Erfaz die neuen Kirchhöfe hrrgestellet
werden ..........
Kirchenrechnung ( Vie ) bey den Pfarren, die
unter Landsfürstl. Patronate, und Vogteyherr-
schaft stehen, oder, wo Bischöfe, oder andere
Geistliche diese Gerechtsame besitzen , sollen mit-
tels besonderer weltlichen Kommissarien ausge-
nommen werden. Vicle Prot. iten Bandes
Nro. 24, Zten Bandes Nro. 77» dieses Bandes
Nro. 16^ Vicle Pfarrer . L . . . .


Nro. 26
Nro. 88-
Nro. IOZ.
Nro. 28.
Nro. 42r
Nro. Z8.
Nro. s2.
Nro. ss-
Nro. 62.
Nro. i z.
Nro. 16.
(")
Nro. ZZ.
Nro. 88.
Nro. Z4.
Nro. 92^.
Nro. 29.
' Klin-
 
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