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Ausland.
bahnbetrieb gestattet ist) Aussonderung des in Preußen steuerpflichtigen
Einkommens. 3. 145.
Steuerpflichtige Ueberschüsfe einer Hypothekenbank, die ihren Sitz
nicht in Preußen hat. —- Ermittelung des der Preußischen Besteuerung
zu unterwerfenden Antheiles der steuerpflichtigen Gesammtüberschüsse.
5. 359.
Eine Englische, als eompLn^ llmitoä simreZ gebildete Gesell-
schaft ist im Sinne des Deutschen Rechtes als Aktiengesellschaft zu
behandeln. — Die den Inhabern von proksroueo- oder pro-prs-
ksrenes slmres zugesicherten Erträge ihres Aktienbesitzes sind Aktien-
zinsen im Sinne des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891. —
Ein wesentlicher Unterschied in Ansehung der Pflichten, welche den
Deutschen Aktiengesellschaften gesetzlich und der Englischen Gesellschaft
nach ihrem Statut bei Aufstellung der Vilanzabschlüfse obliegen, be-
steht nicht. — Die nachträgliche Ermittelung der Differenz zwischen
dem seiner Zeit ohne Abschreibung auf Substanzverringerung verteilten
„Gewinn" und dem angeblichen wirklichen Gewinn ist nicht zulässig. —
Ermittelung des anteiligen, aus dem Preußischen Gewerbebetriebe
hervorgehenden Gewinnes. 2. 249.
Für die Beurtheilung der rechtlichen Stellung einer Englischen
eoiupM^ liluitoä b^ slmros ist das Reichsgesetz vom 20. April 1892
ohne Bedeutung. 3. 163.
Ausland.
Der Begriff des „Auslandes" im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
1. 118.
Ausleihen von Geldern) s. Baugelder) Geldgeschäfte.
Ausschlußfristen.
Die im Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni 1891 für Einlegung der
Rechtsmittel festgesetzten Ausschlußfristen von vier Wochen umfassen
28 Tage. 3. 215.
Ausstandsversicherungsverband.
Abzugsfähigkeit von Beiträgen an den Ansstandsversicherungs-
verband. 2. 54.
Aussteuerversicherung.
Die für eine Aussteuerversicherung der Kinder entrichteten ein-
maligen Beiträge sind nicht mehr Kapitalvermögen des Vaters. Die
Berechnung von Zinsen davon und deren Zusetzung zum Kapitalein-
kommen ist unzulässig. 3. 79.
Auswanderung, Schein-) s. Nachbesteuerung.
B.
Badereisen; s. Gesundheit.
Bankier.
Beurtheilung der Kursverluste, die ein Bankier im Effektenverkehr
erleidet. 1. 17, 2. 1.
S. auch Kapitalvermögen.
Baubureaus einer Eisenbahnbau-Gesellschaft.
Hat eine Eisenbahnbau-Gesellschaft an mehrerenOrten besondere Bau-
bureaus errichtet, deren Thätigkeit in der Erledigung von Geschäften
besteht, die ohne das Vorhandensein der Vaubureaus an dem Sitze
der Centralstelle und von dieser ausgeführt werden müßten, so sind
alle Orte, an denen sich Baubureaus befinden, als Betriebsorte an-
zusehen. 5. 411.
Ausland.
bahnbetrieb gestattet ist) Aussonderung des in Preußen steuerpflichtigen
Einkommens. 3. 145.
Steuerpflichtige Ueberschüsfe einer Hypothekenbank, die ihren Sitz
nicht in Preußen hat. —- Ermittelung des der Preußischen Besteuerung
zu unterwerfenden Antheiles der steuerpflichtigen Gesammtüberschüsse.
5. 359.
Eine Englische, als eompLn^ llmitoä simreZ gebildete Gesell-
schaft ist im Sinne des Deutschen Rechtes als Aktiengesellschaft zu
behandeln. — Die den Inhabern von proksroueo- oder pro-prs-
ksrenes slmres zugesicherten Erträge ihres Aktienbesitzes sind Aktien-
zinsen im Sinne des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni 1891. —
Ein wesentlicher Unterschied in Ansehung der Pflichten, welche den
Deutschen Aktiengesellschaften gesetzlich und der Englischen Gesellschaft
nach ihrem Statut bei Aufstellung der Vilanzabschlüfse obliegen, be-
steht nicht. — Die nachträgliche Ermittelung der Differenz zwischen
dem seiner Zeit ohne Abschreibung auf Substanzverringerung verteilten
„Gewinn" und dem angeblichen wirklichen Gewinn ist nicht zulässig. —
Ermittelung des anteiligen, aus dem Preußischen Gewerbebetriebe
hervorgehenden Gewinnes. 2. 249.
Für die Beurtheilung der rechtlichen Stellung einer Englischen
eoiupM^ liluitoä b^ slmros ist das Reichsgesetz vom 20. April 1892
ohne Bedeutung. 3. 163.
Ausland.
Der Begriff des „Auslandes" im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
1. 118.
Ausleihen von Geldern) s. Baugelder) Geldgeschäfte.
Ausschlußfristen.
Die im Gewerbesteuergesetz vom 24. Juni 1891 für Einlegung der
Rechtsmittel festgesetzten Ausschlußfristen von vier Wochen umfassen
28 Tage. 3. 215.
Ausstandsversicherungsverband.
Abzugsfähigkeit von Beiträgen an den Ansstandsversicherungs-
verband. 2. 54.
Aussteuerversicherung.
Die für eine Aussteuerversicherung der Kinder entrichteten ein-
maligen Beiträge sind nicht mehr Kapitalvermögen des Vaters. Die
Berechnung von Zinsen davon und deren Zusetzung zum Kapitalein-
kommen ist unzulässig. 3. 79.
Auswanderung, Schein-) s. Nachbesteuerung.
B.
Badereisen; s. Gesundheit.
Bankier.
Beurtheilung der Kursverluste, die ein Bankier im Effektenverkehr
erleidet. 1. 17, 2. 1.
S. auch Kapitalvermögen.
Baubureaus einer Eisenbahnbau-Gesellschaft.
Hat eine Eisenbahnbau-Gesellschaft an mehrerenOrten besondere Bau-
bureaus errichtet, deren Thätigkeit in der Erledigung von Geschäften
besteht, die ohne das Vorhandensein der Vaubureaus an dem Sitze
der Centralstelle und von dieser ausgeführt werden müßten, so sind
alle Orte, an denen sich Baubureaus befinden, als Betriebsorte an-
zusehen. 5. 411.