XXX
Nr.
Überschrift der Entscheidungen.
Datum.
Akten-
zeichen.
Seite, j
1.
Neuveranlagung zum Wehrbeitrage.
22.Febr.1919.
VI. 4V. 8.
275
2.
Die Vorschrift im Z 54 Satz 2 des Gesetzes
über einen einmaligen außerordentlichen
Wehrbeitrag vom 3. Juli 1943 gibt dem
Steuerpflichtigen keinen Rechtsanspruch auf
eine Neuveranlagung des Wehrbeitrags.
Gegen den eine Neuveranlagung ablehnenden
Beschluß der Veranlagungskommission ist das
Rechtsmittel der Berufung nicht gegeben.
Ertragswert bei landwirtschaftlichen Grund-
28. April 1920.
9/18.
X. >v. 8.
284
3.
stücken. Wirtschaftsoberleiter neben Wirt-
schaftsbeamten. Rentenbankrente.
Bei der Ermittelung des Normalreinertrags
find die Kosten eines Wirtschaftsoberleiters
als Wirtschaftskosten abzuziehen, wenn ein
solcher neben den vom Besitzer angestellten
Wirtschaftsbeamten für die ordnungsmäßige
Bewirtschaftung erforderlich ist.
Die Rentenbankrente ist mit ihrem Kapitalwert
als dingliche Schuld vom Vermögen in Abzug
zu bringen.
Örtliche Zuständigkeit für die Neuveranlagung
14. Mai 1919.
1/20.
V. IV. 8.
286
1.
zum Wehrbeitrage gemäß Z 54 Satz 2 des
Gesetzes über einen einmaligen außerordent-
lichen Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913.
L681I2- unä Lri6K88l6U6r.
Laufende Jahreseinkünfte aus einer offenen
26. April 1919.
12/18.
3. VII. 0.
289
2.
Handelsgesellschaft.
Zum steuerbaren Vermögen im Sinne des Be-
fitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 gehören
auch die Jahreseinkünfte des Teilhabers einer
offenen Handelsgesellschaft. Der dem Kapital-
anteile des Gesellschafters zugeschriebene
Jahresgewinn gehört zum Betriebsvermögen.
Gewinnanteil eines Kommanditisten.
20. Nov. 1920.
X. VII. e.
8. XIII. e.
292
3.
Der Gewinnanteil eines Kommanditisten bildet,
solange er nicht abgehoben ist, keine Kapital-
forderung an die Gesellschaft, sondern ein
Teilhaberrecht und gehört zum Betriebsver-
mögen der Gesellschaft, welches den einzelnen
Teilhabern nach Verhältnis ihres Anteils
anzurechnen isst Darast ändert es nichts, wenn
der Kommanditist durch die Kriegsverhältnisse
an per Abhebung des Gewinns verhindert
war. !
Begriff der Lebensversicherung nach Z 6 Nr. 6
9. Febr. 1921.
X. XIII. 0.
1
^/19.
X. IV. a.
295
und Z 36 ALs. 2 des Besitzsteuergesetzes vom
3. Juli 1913.
14/20.
Nr.
Überschrift der Entscheidungen.
Datum.
Akten-
zeichen.
Seite, j
1.
Neuveranlagung zum Wehrbeitrage.
22.Febr.1919.
VI. 4V. 8.
275
2.
Die Vorschrift im Z 54 Satz 2 des Gesetzes
über einen einmaligen außerordentlichen
Wehrbeitrag vom 3. Juli 1943 gibt dem
Steuerpflichtigen keinen Rechtsanspruch auf
eine Neuveranlagung des Wehrbeitrags.
Gegen den eine Neuveranlagung ablehnenden
Beschluß der Veranlagungskommission ist das
Rechtsmittel der Berufung nicht gegeben.
Ertragswert bei landwirtschaftlichen Grund-
28. April 1920.
9/18.
X. >v. 8.
284
3.
stücken. Wirtschaftsoberleiter neben Wirt-
schaftsbeamten. Rentenbankrente.
Bei der Ermittelung des Normalreinertrags
find die Kosten eines Wirtschaftsoberleiters
als Wirtschaftskosten abzuziehen, wenn ein
solcher neben den vom Besitzer angestellten
Wirtschaftsbeamten für die ordnungsmäßige
Bewirtschaftung erforderlich ist.
Die Rentenbankrente ist mit ihrem Kapitalwert
als dingliche Schuld vom Vermögen in Abzug
zu bringen.
Örtliche Zuständigkeit für die Neuveranlagung
14. Mai 1919.
1/20.
V. IV. 8.
286
1.
zum Wehrbeitrage gemäß Z 54 Satz 2 des
Gesetzes über einen einmaligen außerordent-
lichen Wehrbeitrag vom 3. Juli 1913.
L681I2- unä Lri6K88l6U6r.
Laufende Jahreseinkünfte aus einer offenen
26. April 1919.
12/18.
3. VII. 0.
289
2.
Handelsgesellschaft.
Zum steuerbaren Vermögen im Sinne des Be-
fitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 gehören
auch die Jahreseinkünfte des Teilhabers einer
offenen Handelsgesellschaft. Der dem Kapital-
anteile des Gesellschafters zugeschriebene
Jahresgewinn gehört zum Betriebsvermögen.
Gewinnanteil eines Kommanditisten.
20. Nov. 1920.
X. VII. e.
8. XIII. e.
292
3.
Der Gewinnanteil eines Kommanditisten bildet,
solange er nicht abgehoben ist, keine Kapital-
forderung an die Gesellschaft, sondern ein
Teilhaberrecht und gehört zum Betriebsver-
mögen der Gesellschaft, welches den einzelnen
Teilhabern nach Verhältnis ihres Anteils
anzurechnen isst Darast ändert es nichts, wenn
der Kommanditist durch die Kriegsverhältnisse
an per Abhebung des Gewinns verhindert
war. !
Begriff der Lebensversicherung nach Z 6 Nr. 6
9. Febr. 1921.
X. XIII. 0.
1
^/19.
X. IV. a.
295
und Z 36 ALs. 2 des Besitzsteuergesetzes vom
3. Juli 1913.
14/20.