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Nr.
Überschrift der Entscheidungen.
Datum.
Akten-
zeichen.
§ Seite, j
Maßgebend ist der Zeitpunkt, in welchem die
Quelle entsteht, nicht der Zeitpunkt, in dem
feststeht, daß einmal ein Quellenertrag ent-
stehen werde.
42.
Fahrkosten.
Steuerpflichtige, denen infolge der Entwicke-
lung des Wohnungswesens von dem zuständi-
gen Wohnungsamt eine von der Arbeitsstätte
entfernt liegende Wohnung zugewiesen wird
oder die am Arbeitsort eine Wohnung nicht
haben erhalten können, gehören zu den Per-
sonen, denen aus wirtschaftlichen Gründen die
Abzugsfähigkeit von Fahrkosten zuzubilligen ist.
24.Febr.1921.
XIII. 3
23/20.
99
43.
Für die Steuerpflicht der Entschädigungsrenten
auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. Juni
1871, betreffend die Verbindlichkeit zum
Schadenersätze für die bei dem Betriebe von
Eisenbahnen, herbeigeführten Tötungen und
Körperverletzungen, kommt es nicht darauf an,
welche Unterlagen für die Berechnung der
Höhe der Renten maßgebend gewesen sind.
15. April 1920.
I. 3. 27/19
u. 1—3/20.
100
44
Einkommen eines Arztes.
Werden die vereinbarten Honorarsätze eines
Arztes mit rückwirkender Kraft nachträglich
erhöht, so können die Nachzahlungen nur als
Einnahmen des Kalenderjahrs angesehen
werden, in dem ihre Bewilligung dem Arzte
mitgeteilt ist.
4. Nov. 1920.
XIII. a.
19/20.
102
43.
Kriegsgehalt wird nur bis zum letzten Tage
des Kalendermonats gezahlt, in welchem die
Demobilmachung eintritt. Der Umstand, daß
eine Formation darüber hinaus noch aus dem
Kriegsjahresetat unterhalten wird, ist steuer-
lich belanglos.
25. Nov. 1920.
XIII. a.
54/19.
103
46.
Die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Mitglied
eines Aufsichtsrats fällt nicht unter die Be-
rufsgeschäfte des Anwalts, sondern bildet eine
besondere Einkommensquelle der gewinnbrin-
genden Beschäftigung.
26.Febr.1920.
XIII. b.
40/18.
105
47.
Ausstattung in Form einer Rente.
Für die Frage, ob in einem privatschrift-
lichen 'Abkommen zwischen Vater und Tochter
über die Gewährung einer Rente ein form-
los gültiges Ausstattungsversprechen zu er-
blicken ist, sind die Vermögens- und Staudes-
verhältnisse beider Teile von Bedeutung.
8. Nov. 1919.
VII. b.
19/19.
107
48.
Die Einkommensquelle der gewinnbringenden
Beschäftigung eines Rechtsanwalts hört nicht
schon dadurch auf, daß er persönlich seine Be-
rufstätigkeit längere Zeit nicht ausüben kann,
sondern erst, wenn auch die Löschung in der
Liste der Rechtsanwälte erfolgt oder durch
! sonstige Umstände dargetan wird, daß er
i seinen Beruf aufgegeben hat.
9. April 1919.
IV. a. 179,
180/18.
109
 
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