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Reinhold Puppel, Kunstantiquariat (Berlin) [Hrsg.]
Versteigerung / Reinhold Puppel, Kunstantiquariat: Kunstliteratur, Bibliographie, graphische Mappenwerke, Luxus- und Pressendrucke, schöne Literatur, Philosophie u.a.: ca. 15000 Bde ; Versteigerung 7.4.1938 bis 9.4.1938 — Berlin, Nr. 57.1938

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https://doi.org/10.11588/diglit.7131#0004
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Versteigerungsbedingungen

1. Die Bücher werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des Versteigerers für deren Beschaffenheit
oder Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.

2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird.
Die Erteilung des Zuschlags kann der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder
verweigern.

3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehr-
gebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag.

4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr an der
versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über.

5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich i5°/o Aufgeld sofort nach jeder Sitzung an den Ver-
steigerer zu zahlen.

6. Wenn die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet, oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache
verweigert wird, so findet die Übergabe an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte
aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem
Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch
zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.

7. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen
und einklagen, Berlin gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen der Käufer.

8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für andere übernehmen oder sich
dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Versteigerers gestattet.

9. Gesteigert wird bis RM. 100.— um mindestens RM. 1.—, über RM. 100.— um mindestens RM. 5.—.

10. Persönlich anwesende, mir unbekannte Bieter bitte ich, sich vor der Versteigerung bei mir zu legitimieren.

11. Kann eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Beteiligten nicht sofort erledigt werden, so wird die frag-
liche Nummer nochmals ausgeboten.

12. Ich behalte mir das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder ausser der Reihe auszurufen.

13. Wegen Ansichtssendungen bitte ich die Interessenten, sich sogleich nach Empfang des Katalogs an mich
zu wenden. Ich bin auch gern bereit, über jede Nummer sachgemässe Auskunft zu erteilen.

14. Lieferung erfolgt an unbekannte Auftraggeber nur gegen Voreinsendung des Betrages oder per Nachnahme.
Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

15. Die Auslieferung der erstandenen Stücke kann nach jeder Sitzung erfolgen, keinesfalls während der Ver-
steigerung. Die Käufer werden gebeten, ihre Käufe sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen.

16. Anfragen nach Auktionsresultaten beantworte ich nur unseren Auftraggebern.

Besichtigung der Sammlung

Sonnabend, den 2. April, Montag, den 4. und Dienstag, den 6. April 1038, von 0 bis 18 Uhr, sowie auch vorher.

Aufträge

übernehmen die bekannten Buch- und Kunsthandlungen und Kommissionäre, wie auch der Versteigerer selbst.

REINHOLD PUPPEL,vorm.HOLLSTEIN&PUPPEL

Kunstantiquariat

Berlin W 15, Fasanenstrasse 65 hp.

Alleininhaber und Versteigerer: Reinhold Puppel

Postscheckkonto Berlin 84 451 — Bankkonto: Deutsche Bank Dep.Ka.P. 2, Berlin W 15, Kurfürstendamm 217

Fernsprecher 91 1105
 
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