Versteigerungsbedingungen
1. Die Bücher werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des Versteigerers für deren Beschaffenheit
oder Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ubergebot abgegeben wird.
Die Erteilung des Zuschlags kann der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder
verweigern.
3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehr-
gebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr an der
versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über.
5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich i5°/0 Aufgeld sofort nach jeder Sitzung an den Ver-
steigerer zu zahlen.
6. Wenn die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet, oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache
verweigert wird, so findet die Ubergabe an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte
aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem
Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch
zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
7. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen
und einklagen, Berlin gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen der Käufer.
8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für andere übernehmen oder sich
dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Versteigerers gestattet.
9. Gesteigert wird bis RM. 100.— um mindestens RM. 1.—, über RM. 100.— um mindestens RM. 5.—.
10. Persönlich anwesende, mir unbekannte Bieter bitte ich, sich vor der Versteigerung bei mir zu legitimieren.
11. Ich behalte mir das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder ausser der Reihe auszurufen.
12. Wegen Ansichtssendungen bitte ich die Interessenten, sich sogleich nach Empfang des Katalogs an mich
zu wenden. Ich bin auch gern bereit, über jede Nummer sachgemässe Auskunft zu erteilen.
13. Lieferung erfolgt an unbekannte Auftraggeber nur gegen Voreinsendung des Betrages oder per Nachnahme.
Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
14. Die Auslieferung der erstandenen Stücke kann nach jeder Sitzung erfolgen, keinesfalls während der Ver-
steigerung. Die Käufer werden gebeten, ihre Käufe sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen.
15. Anfragen nach Auktionsresultaten beantworte ich nur unseren Auftraggebern.
Besichtigung der Sammlungen
Montag, den 24. Februar—Mittwoch, den 26. Februar 1941, von 9 bis 18 Uhr, sowie auch vorher.
Versteigerungsordnung
Donnerstag, den 27. Februar, 10 Uhr: Nr. 1—357, 15 Uhr: Nr. 358—695
Freitag, den 28. Februar, 10 Uhr: Nr. 696—1132
Aufträge
übernehmen die bekannten Buch- und Kunsthandlungen und Kommissionäre, wie auch der Versteigerer selbst.
REINHOLD PUPPEL, vorm. HOLLSTEIN-©PUPPEL
Kunstantiquartat und Kunstversteigerer
Berlin W 15, Fasanenstrasse 65 hp.
Alleininhaber und Versteigerer: Reinhold Puppel
Postscheckkonto Berlin 84451 —- Bankkonto: Deutsche Bank Dep.Ka.P. 2, Berlin W 15, Kurfürstendamm 217
Fernsprecher 91 1105
1. Die Bücher werden ohne Gewährleistung des Auftraggebers und des Versteigerers für deren Beschaffenheit
oder Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.
2. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Ubergebot abgegeben wird.
Die Erteilung des Zuschlags kann der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers sich vorbehalten oder
verweigern.
3. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach dreimaligem Aufruf desselben ein Mehr-
gebot nicht gemacht wird, so entscheidet das Los über den Zuschlag.
4. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlags gehen Besitz und Gefahr an der
versteigerten Sache unmittelbar an den Ersteher über.
5. Die Kaufgelder hat der Ersteher der Sache zuzüglich i5°/0 Aufgeld sofort nach jeder Sitzung an den Ver-
steigerer zu zahlen.
6. Wenn die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet, oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache
verweigert wird, so findet die Ubergabe an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte
aus dem Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem
Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch
zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
7. Kaufgelder, Kaufrückstände sowie Nebenleistungen kann der Versteigerer im eigenen Namen einziehen
und einklagen, Berlin gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen der Käufer.
8. Kommissionären und sonstigen Personen, die gewerbsmäßig das Bieten für andere übernehmen oder sich
dazu erbieten, ist der Zutritt zur Besichtigung und zur Versteigerung nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Versteigerers gestattet.
9. Gesteigert wird bis RM. 100.— um mindestens RM. 1.—, über RM. 100.— um mindestens RM. 5.—.
10. Persönlich anwesende, mir unbekannte Bieter bitte ich, sich vor der Versteigerung bei mir zu legitimieren.
11. Ich behalte mir das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder ausser der Reihe auszurufen.
12. Wegen Ansichtssendungen bitte ich die Interessenten, sich sogleich nach Empfang des Katalogs an mich
zu wenden. Ich bin auch gern bereit, über jede Nummer sachgemässe Auskunft zu erteilen.
13. Lieferung erfolgt an unbekannte Auftraggeber nur gegen Voreinsendung des Betrages oder per Nachnahme.
Versand erfolgt in jedem Falle auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
14. Die Auslieferung der erstandenen Stücke kann nach jeder Sitzung erfolgen, keinesfalls während der Ver-
steigerung. Die Käufer werden gebeten, ihre Käufe sofort nach der Versteigerung in Empfang zu nehmen.
15. Anfragen nach Auktionsresultaten beantworte ich nur unseren Auftraggebern.
Besichtigung der Sammlungen
Montag, den 24. Februar—Mittwoch, den 26. Februar 1941, von 9 bis 18 Uhr, sowie auch vorher.
Versteigerungsordnung
Donnerstag, den 27. Februar, 10 Uhr: Nr. 1—357, 15 Uhr: Nr. 358—695
Freitag, den 28. Februar, 10 Uhr: Nr. 696—1132
Aufträge
übernehmen die bekannten Buch- und Kunsthandlungen und Kommissionäre, wie auch der Versteigerer selbst.
REINHOLD PUPPEL, vorm. HOLLSTEIN-©PUPPEL
Kunstantiquartat und Kunstversteigerer
Berlin W 15, Fasanenstrasse 65 hp.
Alleininhaber und Versteigerer: Reinhold Puppel
Postscheckkonto Berlin 84451 —- Bankkonto: Deutsche Bank Dep.Ka.P. 2, Berlin W 15, Kurfürstendamm 217
Fernsprecher 91 1105