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Breternitz, Patrick; Universität zu Köln [Mitarb.]
Quellen und Forschungen zum Recht im Mittelalter (Band 12): Königtum und Recht nach dem Dynastiewechsel: das Königskapitular Pippins des Jüngeren — Ostfildern: Jan Thorbecke Verlag, 2020

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.74404#0029
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28

1. Einleitung


Abb. 1. Überlieferung von Königskapitular c. 1-3 (in Auswahl). In dieser Übersicht nicht berück-
sichtigt wurde das Exzerpt in der Handschriften Le. Ebenfalls nicht aufgenommen wurde V35, eine
direkte Abschrift von V20. Vgl. dazu Mordek, Bibliotheca capitularium, S. 754 f., 860 f. Weitere neu-
zeitliche, direkt oder mittelbar von V20 abhängige Handschriften verzeichnet Mordek, S. 858 f.

stufe (c) zurück.97 Die vollständige Überlieferung in der Collectio capitularium
Senonica geht nicht auf (c), sondern unabhängig davon auf den Archetyp des
Kapitulars (a) zurück. Da die Collectio Laureshamensis ebenfalls einen voll-
ständigen Text bietet, muss auch die Textstufe (c) noch einen vollständigen Text
geboten haben. Die in der Handschrift V20 vorliegende Collectio canonum Bel-
lovacensis überliefert das vollständige Kapitular und teilt das Incipit mit der
Komplettüberlieferung der Collectio capitularium Senonica. Die gemeinsame
Vorlage der Collectio capitularium Senonica und der Collectio canonum Bel-
lovacensis wird im Stemma mit (b) bezeichnet.98
Aufgrund der insgesamt geringen Zahl signifikanter Varianten ist die Re-
konstruktion der Überlieferungssituation, wie bereits erwähnt wurde, nur unter

97 Die Textstufe (c) weist gegenüber der sonstigen Überlieferung einige distinkte Lesarten aus.
Dazu zählen beispielsweise in Kapitel 1 das Auslassen von eum; in Kapitel 2 mittantur statt
recludantur; in Kapitel 4 ut quando statt qui, das Hinzufügen von sic ordinamus und etwas später
von nos; in Kapitel 7 est statt fuerit, hoc statt contra ipsum.
Die genauen Abhängigkeiten zwischen (d), (e) und Collectio Laureshamensis lassen sich auf-
grund der geringen Textmasse und widersprüchlicher Binde- und Trennfehler nicht mehr re-
konstruieren. Auf der einen Seite bieten (d) und (e) das aus Kapitel 1-3 bestehende Exzerpt im
jeweils unterschiedlichen Kontext, was auf eine enge Verbindung der beiden Textstufen
schließen lässt. Andererseits haben (e) und Collectio Laureshamensis Bindefehler, die (d) nicht
hat.

98 Die Beurteilung des genauen Verhältnissses zwischen der Collectio capitularium Senonica und
Collectio canonum Bellovacensis lässt sich schwer vornehmen, da innerhalb der beiden Über-
lieferungen der Senonica (Komplettüberlieferung und Separatüberlieferung) Textangleichun-
gen nicht auszuschließen sind. Diese Möglichkeit ist im Stemma mit einer gestrichelten Linie
gekennzeichnet.
 
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