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und Ludwig XII. von Frankreich anschlossen, gipfelte
darin, daß es am 21.4.1512 Julius II. für abgesetzt er-
klärte. Gleichfalls noch 1511 berief Julius II. im
prompten Gegenzug das 5. Laterankonzil nach Rom und
erklärte seinerseits die Einberufung des Pisaner Kon-
zils für rechtswidrig und nichtig (665). In der umfang-
reichen Kontroversliteratur, die anläßlich dieses inner-
kirchlichen Machtkampfes entstand, bedienten sich die
Verteidiger der päpstlichen Suprematie - etwa der flo-
rentinische Kanoniker Johannes Franciscus Poggius
oder der später von Leo X. in den Kardinalsstand er-
hobene General des Dominikanerordens Thomas de Vio
Caietanus - der Herrenworte in Mt 16,18 als einer der
Hauptstützen für die Legitimierung des päpstlichen
Autoritätsanspruches innerhalb der Kirche (666). Die
in Mt 16,18 dokumentierte "aeterni templi aedificatio
... in Petri soliditate" - von Poggius im Wortlaut
Leos d.Gr. zitiert (667) gereichte den Papalisten zum
Beweis für die unbestreitbare Rechtsgewalt des Papstes
auch über das Konzil.
Kaum war es dem Nachfolger Julius' II., Leo X., ge-
lungen, durch die Rückführung der abtrünnigen Kardinäle
des sog. 2. Pisanums auf den römischen Kurs das dro-
hende Schisma innerhalb der Kirche abzuwenden (668), da
sah sich das Papsttum durch die Schriften Martin
Luthers erneut heftigen Angriffen ausgesetzt. Die
95 Ablaßthesen Luthers von 1517 bedeuteten - wie
Luthers Widersacher sogleich erkannten - einen Versuch,
die päpstliche Gewalt zu beschränken, und daher einen
Angriff auf die Lehre des Apostolischen Stuhles (669).
Es nimmt deshalb kaum wunder, daß in der sich an-
schließenden Auseinandersetzung die Frage der Papst-
autorität, und unter diesem Aspekt speziell wiederum
und Ludwig XII. von Frankreich anschlossen, gipfelte
darin, daß es am 21.4.1512 Julius II. für abgesetzt er-
klärte. Gleichfalls noch 1511 berief Julius II. im
prompten Gegenzug das 5. Laterankonzil nach Rom und
erklärte seinerseits die Einberufung des Pisaner Kon-
zils für rechtswidrig und nichtig (665). In der umfang-
reichen Kontroversliteratur, die anläßlich dieses inner-
kirchlichen Machtkampfes entstand, bedienten sich die
Verteidiger der päpstlichen Suprematie - etwa der flo-
rentinische Kanoniker Johannes Franciscus Poggius
oder der später von Leo X. in den Kardinalsstand er-
hobene General des Dominikanerordens Thomas de Vio
Caietanus - der Herrenworte in Mt 16,18 als einer der
Hauptstützen für die Legitimierung des päpstlichen
Autoritätsanspruches innerhalb der Kirche (666). Die
in Mt 16,18 dokumentierte "aeterni templi aedificatio
... in Petri soliditate" - von Poggius im Wortlaut
Leos d.Gr. zitiert (667) gereichte den Papalisten zum
Beweis für die unbestreitbare Rechtsgewalt des Papstes
auch über das Konzil.
Kaum war es dem Nachfolger Julius' II., Leo X., ge-
lungen, durch die Rückführung der abtrünnigen Kardinäle
des sog. 2. Pisanums auf den römischen Kurs das dro-
hende Schisma innerhalb der Kirche abzuwenden (668), da
sah sich das Papsttum durch die Schriften Martin
Luthers erneut heftigen Angriffen ausgesetzt. Die
95 Ablaßthesen Luthers von 1517 bedeuteten - wie
Luthers Widersacher sogleich erkannten - einen Versuch,
die päpstliche Gewalt zu beschränken, und daher einen
Angriff auf die Lehre des Apostolischen Stuhles (669).
Es nimmt deshalb kaum wunder, daß in der sich an-
schließenden Auseinandersetzung die Frage der Papst-
autorität, und unter diesem Aspekt speziell wiederum