\
Auctions-Bedingungen.
Die Versteigerung erfolgt nur gegen sofortige Baarzahlung mit
einem Aufgelde von 5 % des Zuschlagpreises.
Gebote können bis zur Höhe von M. 10,— mit mindestens M. — .25
Steigerung abgegeben werden.
Der Leiter der Versteigerung behält es sich vor, Nummern zu
theilen oder zu vereinigen.
Durch die vorherige Besichtigung der ausgestellten Auctions-Objecte
kann sich Jedermann von deren Beschaffenheit überzeugen, daher nach-
trägliche Reclamationen nicht berücksichtigt werden können.
Aufträge werden gegen 5 % Provision von mir gewissenhaft aus-
geführt und bin ich zu jeder Auskunft gern bereit.
Die Vorzeigung des Catalogs berechtigt zum Eintritt in das Ver-
steigerungs-Lokal.
Die authentische Liste der erzielten Preise ist ca. 14 Tage nach
beendeter Versteigerung ä M. 2,— von mir zu beziehen.
Gerichtlich beeidigter Sachverständiger für Münzen u. Medaillen für das Königl. Kammergericht u. für
die Landgerichte I u. II, u. beeidigter öffentlicher Sachverständiger für den Münzen- u. Medaillenhandel.
von M. 10 — M. 25, mit
von M. 25 ab mit .
Edmund Rappaport
Auctions-Bedingungen.
Die Versteigerung erfolgt nur gegen sofortige Baarzahlung mit
einem Aufgelde von 5 % des Zuschlagpreises.
Gebote können bis zur Höhe von M. 10,— mit mindestens M. — .25
Steigerung abgegeben werden.
Der Leiter der Versteigerung behält es sich vor, Nummern zu
theilen oder zu vereinigen.
Durch die vorherige Besichtigung der ausgestellten Auctions-Objecte
kann sich Jedermann von deren Beschaffenheit überzeugen, daher nach-
trägliche Reclamationen nicht berücksichtigt werden können.
Aufträge werden gegen 5 % Provision von mir gewissenhaft aus-
geführt und bin ich zu jeder Auskunft gern bereit.
Die Vorzeigung des Catalogs berechtigt zum Eintritt in das Ver-
steigerungs-Lokal.
Die authentische Liste der erzielten Preise ist ca. 14 Tage nach
beendeter Versteigerung ä M. 2,— von mir zu beziehen.
Gerichtlich beeidigter Sachverständiger für Münzen u. Medaillen für das Königl. Kammergericht u. für
die Landgerichte I u. II, u. beeidigter öffentlicher Sachverständiger für den Münzen- u. Medaillenhandel.
von M. 10 — M. 25, mit
von M. 25 ab mit .
Edmund Rappaport