1.
Äöie der einzelne Mensch in der Erreichung seiner Absichten
großentheilö von dem Besitze eines Vorrathes sachlicher Güter
seines hinreichenden Vermögens) abhängt, so wird auch in
einem ganzen Volke die Erlangung der größten Wohlfahrt zum
Theile von dem günstigen VermögenSzustande oder von dem
Wohlstände bedingt. Je beträchtlicher das Volksvermögen
ist und je besser es sich unter die einzelnen Bürger vertheilt,
desto eher kann die Gerechtigkeit, die Grundlage der Sittlichkeit,
wurzeln, desto mehr Mittel zu jedem Zweige menschlicher Aus-
bildung bieten sich dar, desto mehr Empfänglichkeit für höhere
Güter des Lebens wird angetroffen, und desto reichlichere Hülfs-
quellen stießen der Regierung für ihre Thäligkeit zu (I. Band,
20). Der Wohlstand des Volkes gehört demnach unter
die Umstände, welche dazu beitragen, den Staat seiner Bestim-
mung näher zu führen (a). Wie aber die Regierung sich hier-
von überzeugen muß, so kann sie auch nicht verkennen, daß der
Volkswohlstand ohne ihre Hülfe nur gering .seyn würde.
Die Bestrebungen der Einzelnen mögen immerhin zur Verbesse-
rung ihrer wirthschaftlichen Verhältnisse mächtig wirken, den-
noch tragen zur Verstärkung des Erfolges die gute Rechts-
pflege, die gute polizeiliche Sicherheit und die Verhütung aller,
von anderen Staaten herrührenden Unterbrechungen der Ruhe
viel bei, und auch bei diesen Veranstaltungen bleiben noch er-
hebliche Hindernisse, Schwierigkeiten und Mißverhältnisse übrig,
welche eine unmittelbare Sorgfalt von Seiten der Staatsgewalt
zum dringenden Bedürfnis; machen. Dieser besondere Zweig der
Regierungsthätigkeit ist die Wohlstands sorge oder Volks-
wirthschaftspflege (I., §. 15).
Nau, xE. Oiiou. :r Dd.
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Äöie der einzelne Mensch in der Erreichung seiner Absichten
großentheilö von dem Besitze eines Vorrathes sachlicher Güter
seines hinreichenden Vermögens) abhängt, so wird auch in
einem ganzen Volke die Erlangung der größten Wohlfahrt zum
Theile von dem günstigen VermögenSzustande oder von dem
Wohlstände bedingt. Je beträchtlicher das Volksvermögen
ist und je besser es sich unter die einzelnen Bürger vertheilt,
desto eher kann die Gerechtigkeit, die Grundlage der Sittlichkeit,
wurzeln, desto mehr Mittel zu jedem Zweige menschlicher Aus-
bildung bieten sich dar, desto mehr Empfänglichkeit für höhere
Güter des Lebens wird angetroffen, und desto reichlichere Hülfs-
quellen stießen der Regierung für ihre Thäligkeit zu (I. Band,
20). Der Wohlstand des Volkes gehört demnach unter
die Umstände, welche dazu beitragen, den Staat seiner Bestim-
mung näher zu führen (a). Wie aber die Regierung sich hier-
von überzeugen muß, so kann sie auch nicht verkennen, daß der
Volkswohlstand ohne ihre Hülfe nur gering .seyn würde.
Die Bestrebungen der Einzelnen mögen immerhin zur Verbesse-
rung ihrer wirthschaftlichen Verhältnisse mächtig wirken, den-
noch tragen zur Verstärkung des Erfolges die gute Rechts-
pflege, die gute polizeiliche Sicherheit und die Verhütung aller,
von anderen Staaten herrührenden Unterbrechungen der Ruhe
viel bei, und auch bei diesen Veranstaltungen bleiben noch er-
hebliche Hindernisse, Schwierigkeiten und Mißverhältnisse übrig,
welche eine unmittelbare Sorgfalt von Seiten der Staatsgewalt
zum dringenden Bedürfnis; machen. Dieser besondere Zweig der
Regierungsthätigkeit ist die Wohlstands sorge oder Volks-
wirthschaftspflege (I., §. 15).
Nau, xE. Oiiou. :r Dd.
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