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53 Regentenwürde

53. Wenn wir oben verschiedentlich feststellten, die Mitglieder des Hoch-
adels hätten innerhalb des Gesamtvolkes eine recht eng verbundene und
exklusive Gruppe gebildet, so darf das nicht dahin mißverstanden werden,
daß das Verhältnis unter den räjänah immer ein friedliches gewesen wäre.
Das ganze Gegenteil war der Fall: es herrschte, soweit wir bisher erkennen
konnten1, unter ihnen ein dauernder erbitterter Streit um den Vorrang, die
Würde des Regenten. Wer sich daran nicht — oder nicht mit dem nötigen
Erfolge — beteiligte, ging zugrunde: na hi tasyäntarästi jinäti vä hi fiyate vä
Für ihn [den Adligen] gibt es kein Mittelding, er überwältigt oder er wird
überwältigt KS 24, 1 [2, 89, 14], rajnä räjänam amsabhuvä ghnanti Mit einem
König als Beihelfer tötet man einen König TS 6, 4, 8, 3. Jene zahllosen ma-
gischen Handlungen, durch die nach unseren Quellen der böse Nebenbuhler
(jbhrätrvya, cf. Pänini 4, 1, 145) angeblich seiner Habe beraubt, abhängig
gemacht, in alles erdenkliche Unglück gestürzt, ja getötet werden konnte,
richteten sich wohl in den meisten Fällen gegen den Opponenten des Opfer-
veranstalters im Ringen um die politische Macht.
Diese Kämpfe müssen um so hitziger gewesen sein, als die widerstrebenden
Kräfte sich im ganzen die Waage hielten, und nur in seltenen Fällen wirkliche
Usurpatoren auf den Thron gelangten: die Würde des Regenten war letztlich
immer von der Zustimmung2 der Gleichen abhängig. Sie bequemten sich be-
sonders bei Bedrohung durch auswärtige Gegner aus Klugheitsgründen zu
diesem Schritte, an dem sie im Frieden und sich selbst überlassen Ehrgeiz
oder Neid gehindert hätten.
Als Illustration mag eine Legende dienen, die bei der Beschreibung des
Tänünaptra-Ritus erzählt wird3.
Die Götter wollten keinem die Regentschaft zugestehen, bildeten mehrere
Parteien und waren so wegen ihrer Uneinigkeit den Asura unterlegen. Sie
brachten deshalb ihre ,,lieben Formen“ zusammen, hinterlegten sie im Hause
des Sonnengottes oder Varunas, machten Äditya bzw. Indra durch Vertrag
zu ihrem Regenten und bestimmten, daß jeder Vertragsbrüchige vom Anteil
an den Pfändern ausgeschlossen sein sollte. In der Version des SB wird dazu
noch ein Zeuge, eben Tanünapät, eingesetzt. So überwältigten sie die Asura.
Die militärische Notwendigkeit der Monarchie wird öfter hervorgehoben4.
AB 1, 14, 5—6 berichtet ebenfalls von einem Krieg zwischen Göttern und
1 Cf. Par. 13 am Ende u. Par. 47, 2d.
2 Cf. z. B. MS 2, 2, 6 [2, 19, llsqq.]; KS 11, 3 [1, 146, 9sqq.]; TS 2, 2, 11, 5-6;
TB 1, 3, 2, 2; PVB 15, 3, 30-31; AB 4, 25, 9; AB 7, 17, 7; 7, 18, 8; SA 4, 6 und viele
andere Stellen.
3 MS 3, 7, 10; KS 24, 9 = GP 2, 2, 2; TS 6, 2, 2, 1 sqq.; 3, 4, 2, 1 sqq.; AB 1, 24,4-8.
Von unbedeutenden Einzelheiten in den verschiedenen Versionen sehe ich ab. Hier ge-
nügt der allgemeine Inhalt.
4 naräjdkasya yuddhäm asti TB 1, 5, 9, 1; kena rajnä kenanikena yotsyämah SB 2,
6, 4, 2-4.

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