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Eugen Reiz Kunst-Auktions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Versteigerung von Mobiliar, Gemälden und Kunstsachen: Versteigerung 28. bis 30. Mai 1925 (Katalog Nr. 56) — Berlin, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.23131#0004
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung und erfolgt unter
der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten.

Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Proz. zu
entrichten. — Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes
Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betr. Nummer
sofort nochmals ausgeboten.

Sämtliche Verkäufe sind sofort ausreichend zu bcangaben und am nächsten
Tage bar zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrücklichem Ein-
verständnis des Unterzeichneten zulässig. Unterzeichneter behält sich das Recht
vor, wenn nicht spätestens binnen 8 Tagen Zahlung erfolgt, den Verkauf ohne
Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer vollen Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere behält er sich vor, die Gegen-
stände nochmals zu versteigern und vom säumigen Käufer die eventuelle
Differenz im Erlös zu verlangen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinen oder zu
trennen, sowie die Reihenfolge der Nummern nicht genau einhalten zu lassen.

Da bei der Besichtigung Gelegenheit gegeben ist, sich von
dem Zustand der Stücke su überzeugen, können nach er-
folgtem Zuschlag keinerlei Reklamationen berücksichtigt
werden.

Für Angaben, die im Katalog enthalten sind, haftet Unterzeichneter nicht.
Die Vorteile des § 23, Absatz 1, Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes können nur
dann eingeräumt werden, wenn von dem Steigerer der Nachweis der Wieder-
verkäuferbescheinigung unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags erbracht wird.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und als
ausschließlicher Gerichtsstand gilt Berlin-Mitte.

Für die Aufbewahrung verkaufter Gegenstände wird keine Garantie über-
nommen. Eventueller Transport und Versand wird von fach-
männischem Personal in gewissenhaftester Weise besorgt,
jedoch unter Berechnung der Selbstkosten und auf Gefahr des Erstehers. Es
wird empfohlen, diese Objekte gegen Schaden zu versichern, was auf Wunsch
auf Rechnung des Erstehers vorgenommen wird.

Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

Aufträge werden während der Besichtigung durch anwesende Kommissionäre
entgegengenommen und jede gewünschte Auskunft gern erteilt.

EUGEN REH.
 
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