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Eugen Reiz Kunst-Auktions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Versteigerung: moderne Gemälde, Bronzen, Plastiken, Mobiliar: Versteigerung 7. bis 9. September 1925 (Katalog Nr. 86) — Berlin, 1925

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https://doi.org/10.11588/diglit.23124#0005
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VERSTEIGERUNGS-BEDINGUNGEN

Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung und erfolgt unter
der fachmännischen Leitung des Unterzeichneten.

Die Ersteher haben auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld von 10 Proz. zu
entrichten. — Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über. Sollte durch erfolgtes
Doppelgebot eine Meinungsverschiedenheit entstehen, so wird die betr. Nummer
sofort nochmals ausgeboten. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein
und dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebots erfolglos bleibt, entscheidet das Los.

Sämtliche Verkäufe sind sofort ausreichend zu beangaben und am
nächsten Tage bar zu bezahlen. Spätere Zahlungen sind nur mit ausdrück-
lichem Einverständnis des Unterzeichneten zulässig. Unterzeichneter behält
sich das Recht vor, wenn nicht spätestens binnen 8’ Tagen Zahlung erfolgt,
den Verkauf ohne Fristsetzung zu annullieren und vom säumigen Käufer
vollen Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, insbesondere behält
er sich vor, die Gegenstände nochmals zu versteigern und vom säumigen
Käufer die eventuelle Differenz im Erlös zu vetlangen.

Der Unterzeichnete behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinen oder zu
trennen. Die einzelnen zur Versteigerung gestellten Sachen werden in der
Reihenfolge des Verzeichnisses aufgerufen. Von der Reihenfolge wird nur
ausnahmsweise abgewichen. Da bei der Besichtigung Gelegenheit
gegeben ist, sich von dem Zustand der Stücke zu überzeugen,
können nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamationen be-
rücksichtigt werden.

Für die im Katalog enthaltenen Zuschreibungen haftet Unterzeichneter nicht.
Die Vorteile des § 23, Absatz 1, Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes können nur
dann eingeräumt werden, wenn von dem Steigerer der Nachweis der Wiederver-
käuferbescheinigung unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags erbracht wird.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und
als ausschließlicher Gerichtsstand gilt Berlin-Mitte.

Für die Aufbewahrung verkaufter Gegenstände wird keine Garantie über-
nommen. Eventueller Transport und Versand wird von fach-
männischem Personal in gewissenhaftester Weise besorgt, jedoch
unter Berechnung der Selbstkosten und auf Gefahr des Erstehers. Es wird
empfohlen, diese Objekte gegen Schaden zu versichern, was auf Wunsch auf
Rechnung des Erstehers vorgenommen wird.

Bei der Besichtigung wird bestmöglichste Vorsicht empfohlen, da jeder
Besucher einen von ihm angerichteten Schaden zu ersetzen hat.

Aufträge werden während der Besichtigung durch anwesende Kommissionäre
entgegengenommen und jede gewünschte Auskunft gern erteilt.

EUGEN REIZ.
 
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