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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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Leitschuh, Franz Friedrich: Die Bambergische Halsgerichtsordnung: Ein Beitrag zur Geschichte der Bücherillustration
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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0210
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180

Franz Friedrich Leitschuh:

vnb I (Schürt, 5üuff3el?enl}un=./ bert rmb im rmb 2lcfyt= /
jigiften 3are.
Am Schlüsse des Registers: (Sebrucft 511m Ejoff / burdi ZHatt^cum
Pfeilfcfymibt. / Anno Domini / M.D.LXXXII.
Die beiden ersten Zeilen des Titels sind roth gedruckt, ebenso die
Jahreszahl. Das zweite Blatt bringt einen Holzschnitt von Jost Amman: das
Weltgericht. Er ist von der Amman’schen Darstellung in der Bamberger Aus-
gabe vom Jahre 1580 wesentlich verschieden. Die posaunenden Engel sind in
den beiden Ecken oben angebracht; zu beiden Seiten des Weltenrichters knieen
auf Wolken die heilige Jungfrau und Johannes der Täufer. Im Hintergründe
des geöffneten Himmels erblickt man eine Reihe anbetender Engel, lieber dem
Heiland befindet sich eine leere Schrifttafel. Unten in der Mitte sehen wir
einen Engel, welcher die Todten aus ihren Gräbern erweckt. In langen Zügen
eilen links die Auserwählten dem Himmel, rechts die Verdammten dem ge-
waltigen Rachen der Hölle zu. Vorne entsteigen die Erwachten der Erde. Auf
einem Steine gegen links unten ist Amrnan’s Zeichen. Ein genauer Vergleich
der beiden Weltgerichte in der erwähnten Bamberger und der Brandenburger
Ausgabe lässt uns darüber nicht im Zweifel, dass beide Holzschnitte von einer
Hand ausgeführt sind. Wir dürfen also annehmen, dass auch diese Darstellung
von Lucas Mayer geschnitten ist13). Nach diesem Holzschnitte folgen zwei
Blätter mit den Vorreden und hierauf der Text der Halsgerichtsordnung, welcher
66 mit Zahlen versehene Blätter umfasst. Die Signaturen beginnen auf dem
zweiten Blatte mit 21 und schliessen auf dem zehnten des Registers mit tEij.
Im Ganzen hat diese Ausgabe 78 Blätter 14).
Die Brandenburgischen Ausgaben entbehren jener frischen Gedenkverse,
wie sie die Bamberger und Mainzer Ausgaben bringen — sie entbehren auch
jener zahlreichen bildlichen Darstellungen, aus denen der Hauch Schwarzen-
berg’schen Geistes so voll und kräftig weht, aber sie sind dennoch für unsere
Untersuchung wichtig und namentlich deshalb werthvoll, weil wir aus ihnen
klar und deutlich erkennen können, dass das Beispiel des Bamberger Fürst-
bischofes die Markgrafen von. Brandenburg aneiferte, auch in ihrem Lande —
und zwar genau in der schlichten Form der Bambergensis — eine legislatorische
Schöpfung einzuführen, die als echte civilisatorische Reform, die Läuterung
eines in der Wirklichkeit allmählich entschwundenen idealen Principes be-
zweckt. Auch in der künstlerischen Ausschmückung lehnt sich , wie wir ge-
sehen haben, die Brandenburger Ausgabe an die Bamberger an. Der dritten
Ausgabe widmeten sogar die nämlichen Meister ihre Kräfte, welcher der Bam-
bergensis vom Jahre 1580 das Titelblatt und die Darstellung des »Jüngsten
Gerichtes« lieferten.
13) Andresen bespricht den Holzschnitt in seinem Deutschen Peintre Graveur
I. Bd., S. 216, ohne zu wissen, dass dieses Blatt für die Brandenburgische Hals-
gerichtsordnung gefertigt wurde.
14) Longolius a.a. 0. S. 137; Böhmer in Meditationibus ad CGG in appendice;
Neues Archiv des Griminalrechts 1826, Bd. IX, S. 246; Vorrede zur Ausgabe von
1826,^8. XIV.
 
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