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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0564
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500

Notizen.

die Alpen ausgedehnt hatte, wurde zu ähnlichen Zwecken mit Vorliebe der
dort wachsende Lärchenbaum (Pinus larix) bezogen, so bei dem Bau des
Dogenpalastes im Beginn des 14. Jahrhunderts. Die Fundirung des letzteren
weicht übrigens wesentlich von der des Campanile ab: es kamen dabei nicht
eingerammte Pfähle, sondern bloss ein horizontaler Schwellenrost in Anwendung,
dessen Fläche jedoch weit grösser ist, als die des daraufgesetzten Mauerkörpers,
damit die Last des letzteren auf eine viel grössere Basis des Grundes vertheilt
werde, als der Grundplan des Gebäudes bedeckt. Beim Campanile dagegen
springt die Fläche des Holzrostes nur um ein Weniges über jene des Mauer-
werks vor, und seine Tragfähigkeit ist einzig durch die aussergewöhnliche
Dichte der Thonschichte gewährleistet, welche übrigens noch durch die in
dieselbe eingerammten Piloten vergrössert wurde. Eine jener des Campanile
ganz ähnliche Fundirung auf Ulmenpiloten und darüber liegenden Rothbuchen-
schwellen hat G. Boito übrigens auch bei der S. Marcuskirche nachgewiesen.
C. v. F.
[Mantegna und Squarcione.] Durch ein in demselben Bande des
Archivio veneto veröffentlichtes Document aus dem venezianischen Staatsarchiv
wird die Frage nach dem Geburtsort Mantegna’s, die schon einmal Gegen-
stand einer heftigen Fehde zwischen Paduaner und Mantuaner Gelehrten ge-
wesen war, neuerdings angeregt. Dasselbe führt den Meister als »Andream
Blasij mantegna de Vincentia pictorem« an, bezeichnet also Vicenza als dessen
Heimat. Es ist ein Decret der venezianischen Quarantia Griminale, vom 2. Jan.
1455, womit ein am 26. Jan. 1447 erfolgtes schiedsrichterliches Compromiss
über einen Streitfall zwischen Mantegna und »Magistrum Franciscum Scorzono
pictorem de padua« ungiltig erklärt wird, weil der erstere zur Zeit seines
Abschlusses noch minderjährig war und überdies dadurch übervortheilt (de-
ceptus) worden sei. Da der Magister Scorzono niemand anderer sein kann,
als Francesco Squarcione, so wirft die Urkunde ein neues Licht auf das Ver-
hältniss zwischen Lehrer und Schüler, insbesondere wenn man sie mit der
Signatur des frühesten (jetzt verlorenen) Werkes Mantegna’s vom Jahr 1448
zusammenhält, worin er sich schon mit 17 Jahren als selbständigen Meister
bezeichnet, ohne sich als Schüler Squarcione’s zu bekennen, mit dem er kurze
Zeit vorher eben die durch unsere Urkunde angedeuteten Differenzen gehabt
hatte. Leider besagt diese nicht, welcher Art dieselben waren; doch müssen
sie nicht ohne Bedeutung gewesen sein, wenn der dadurch übervortheilte
jüngere Künstler noch nach acht Jahren die Ungiltigkeitserklärung des damals
geschlossenen Vergleichs erwirkt. Vasari schreibt die Feindschaft, die hinfort
zwischen beiden bestand, bekanntlich dem Umstand zu, dass Mantegna die
Tochter von Squarcione’s Goncurrenten Jacobo Bellini geheirathet habe. Allein
in der Demüthigung, die der erstere vor Gericht über den ehemaligen Lehrer
brachte, liegt wohl eine viel triftigere Veranlassung zu jener Feindschaft. Die
Daten stimmen übrigens, indem Mantegna Jacobo’s Tochter heirathete, während
er an den Eremitanifresken beschäftigt war (1455—59). Wenn Mantegna
aber trotz seiner vicentinischen Herkunft sich wiederholt selbst als Paduaner
 
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